Umzug mit Bürgergeld

Jährlich ziehen in Deutschland knapp 10 Millionen Menschen um. Besonders für Bürgergeld-Bezieher ist der Umzug eine teure und stressige Sache. Was zu beachten ist und welche Hilfen es gibt, haben wir nachfolgend zusammengestellt.

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Aus Hartz IV wurde Bürgergeld. Einige Dinge ändern sich. Auch Bürgergeldempfänger können beim Umzug davon profitieren. Das Amt übernimmt nicht nur die reinen Wohn- und eventuell Energiekosten, sondern leistet auch unter Umständen eine Beihilfe zum Umzug und der Mietkaution. Dabei blicken wir vor allem auf Städte, in denen die Lebenshaltungskosten und ebenso die Mietkosten mittlerweile als sehr hoch eingestuft werden können. Wie sieht es also mit einem Umzug in München und den dortigen Beihilfen für den Wohnungswechsel aus? München steht als Synonym für die vielen anderen Städte in ganz Deutschland.

Der durchschnittliche Mietpreis liegt in der bayrischen Landesmetropole bei 21,96 Euro pro Quadratmeter (Aktueller Mietspiegel von 2022). Damit liegt der durchschnittliche Preis pro Quadratmeter sogar noch einen Euro höher, als in der Domstadt am Rhein.

Bürgergeld und die Hilfe für den Umzug

Das der Umzug für Bürgergeld-Empfänger ein regelrechter Kraftakt ist, muss kaum erwähnt werden. Es sind nicht nur die hohen Kosten für eine Kaution und den weiteren Aufwendungen, sondern auch die Mühe bei der Suche nach einer neuen Wohnung. Bürgergeld-Empfängern bleibt meistens nur der Weg in die etwas schlechteren Wohngegenden und auch dort müssen sie sich häufig rechtfertigen.

Kostenübernahme für Umzugsunternehmen:

Sofern ein Anspruch besteht, leistet das Jobcenter nach den neuen Regelungen im Bürgergeld auch weiterhin eine Beihilfe für einen professionellen Umzug in München. Dazu gehört bei Bedarf auch ein Umzugsunternehmen wie zum Beispiel Umzüge Hammer aus München. Wer hingegen den Umzug in das neue Domizil privat organisiert, kann mit einer Übernahme der Mietkosten für einen Umzugswagen und für selbst organisierte Helfer rechnen.

  • Private Umzugshelfer bis zu 20 Euro Aufwandspauschale
  • Umzugskosten maximal 4.500 Euro (innerhalb von Deutschland)
  • Wechsel ins EU-Ausland maximal bis 5.200 Euro als Beihilfe

Die obigen Werte sind als Höchstwerte zu sehen. In der Regel übernimmt das Amt bei Beziehern von Bürgergeld um die 600 – 1.600 Euro.

Generell empfiehlt sich jedoch ein direkter Umzugsdienstleister, der alle Aufgaben versiert übernimmt. Somit fällt eine Last weg und der Betroffene kann sich auf die anderen Punkte konzentrieren. Wem das zunächst zu teuer ist oder wenn sich das Jobcenter dabei querstellt, kann die anfallenden Kosten für ein Umzugsunternehmen in München mit folgenden Punkten reduzieren.

So ist es möglich, dass das Einpacken selbst übernommen wird, ebenso das Besorgen der Kartons. Der Dienstleister ist dann nur noch für den Transport zuständig, was die Rechnung deutlich drücken kann.

Weitere Kosten beim Umzug:

Neben dem Umzugsunternehmen oder der Anmietung eines Transporters, werden auch die anfallenden Kosten für Verpackungsmaterial und Kartons übernommen. Ebenso die reinen Materialkosten für die renovierte Rückgabe der alten Wohnung. Wie genau das erfolgt, sollte immer mit dem zuständigen Sachbearbeiter besprochen werden. In München beispielsweise kann das von Jobcenter zu Jobcenter unterschiedlich gehandhabt werden.

Keine mündlichen Zusagen

Bürgergeldbezieher sollten sich aber keinesfalls auf mündliche Aussagen stützen. Der Berater im Jobcenter sollte seine Aussagen schriftlich festhalten, damit Bezieher von Bürgergeld rechtlich auf der sicheren Seite sind.

Diese Kosten werden also auch übernommen:

  • Pauschale für Verköstigung der Helfer
  • Material für Renovierung (alte und neue Wohnung)
  • Fahrten zu den einzelnen Besichtigungsterminen
  • Kosten für Such-Annoncen
  • Kaution oder Genossenschaftsanteile (hier als Darlehen)

Die Wohnungsgröße

Das umstrittene Bürgergeld löst nun Harzt IV ab. Dabei gibt es einige Änderungen beim Umzug. Grundsätzlich wird damit niemand mehr gezwungen, in eine billigere Wohnung ziehen zu müssen. Allerdings muss die Differenz zum Bürgergeld Regelsatz selbst getragen werden. Das bedeutet unter dem Strich allerdings, das Bezieher in den meisten Fällen zu einem Umzug gezwungen sind, besonders in Zeiten von deutlich überteuerten Energiepreisen. Maßgabe ist dabei immer der örtliche Mietspiegel.

In München zum Beispiel gilt der Richtwert:

  • bis maximal 781 Euro kalt (50m². eine Person) oder
  • bei zwei Personen bis zu 1.005 Euro (max. 65 m²).

Wer sich nun die Quadratmeter-Preise für Mietwohnungen in München ansieht, erkennt schnell, dass es zu diesen Preisen kaum etwas gibt. Wenn, dann liegen die Wohnungen meistens in den schlechteren Gebieten.

Beihilfe für Erstausstattung

Unter Umständen gibt es beim Bürgergeld auch Hilfen für die Erstausstattung. Das kann auch dann der Fall sein, wenn die alten Möbel nicht mehr zu gebrauchen sind. Wer seine erste Wohnung bezieht, kann sogar eine vollständige Erstausstattung beantragen. Auch wenn sich die Familie vergrößert hat, besteht dieser Anspruch bei einem Umzug.

Befindet sich in der neuen Wohnung keine Einbauküche, übernimmt das Jobcenter diese Kosten. Aber auch hier gilt: Die genauen Details sind vorab mit dem Berater genau abzuklären und schriftlich festzuhalten. Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es bis heute nicht. In München kann die Umsetzung also von Amt zu Amt sehr unterschiedlich ausfallen. Im Schnitt werden 1.000 Euro für eine komplette Wohnungseinrichtung angesetzt, der Betrag kann aber in einigen Fällen auch deutlich höher ausfallen.

Kleine Checkliste

Neben den Punkten für Hilfen vom Jobcenter beim Umzug, haben wir hier noch einmal kurz einige wichtige Punkte als kurze Checkliste zusammengefasst. Der Wechsel in die neue Wohnung ist oft stressig, schnell wird dabei einiges vergessen.

Checkliste Umzug:

  • Mietvertrag rechtzeitig kündigen
    (mit dem Vermieter können auch individuelle Termine vereinbart werden)
  • Bank und Versicherungen über neue Adresse informieren
  • Rechtzeitig neuen Internetvertrag abschließen
    alten kündigen
  • Karton/Umzugsmaterial besorgen (sofern kein Umzugsunternehmen ausgewählt)
  • Kind/er in Schulen ab- und anmelden
  • Ausweis/Führerschein/Reisepass ändern (Termin geben lassen)
  • Renovierung der alten Wohnung planen

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