Der beauftragte Handwerker schuldet dem Kunden stets eine einwandfreie und mangelfreie Leistung. Der gesamte Umfang richtet sich dabei grundsätzlich nach dem vereinbarten Umfang zwischen Handwerker und Kunden bei der Auftragserteilung. Zeigt sich
MoreHat der Handwerker sein Werk fertiggestellt, erfolgt die Abnahme. Dieser Punkt ist entscheidend für den Kunden. Denn bis zu Abnahme muss der Handwerker stets beweisen, dass sein Werk nicht mangelhaft ist. Nach
MoreViele Handwerker verweisen gerne neben ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch auf die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B). Der Vorteil liegt hierbei klar beim Handwerker. Denn die VOB/B enthalten Bestimmungen, die vom Bürgerlichen
MoreWer einen Handwerker beauftragt sollte auch immer einen Blick auf das Kleingedruckte werfen. Also, die sogenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Viele Handwerker versuchen regelmäßig darin Punkte zu verstecken, die von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen.
MoreIn Anlehnung an unseren ersten Artikel zum Auftrag rund um den Handwerker, möchten wir diesen mit ein paar wertvollen und hoffentlich nützlichen Tipps erweitern. So darf der Handwerker seine An- aber auch
MoreJeden Tag werden Handwerker für die vielfältigsten Aufgaben beauftragt. Ein schriftlicher Vertrag ist dafür in der Regel nicht notwendig. Bestätigt der Handwerker Ihren Auftrag, ist damit praktisch ein Werkvertrag zustande gekommen. Dieser
MoreDer Bedarf an Maler steigt von Jahr zu Jahr. Schon im Jahre 2008 waren es um 36419 Handwerksbetriebe, die sich auf den Maler- und Lackiererbereich in Deutschland spezialisiert hatten. Erfasst wurden dabei
MoreDie Handwerker Rechnung ist immer wieder Ausgangspunkt zahlreicher Diskussionen. Somit stellt sich für uns die Frage, was hierbei überhaupt erlaubt ist. Viele von uns kennen die Probleme. Die Waschmaschine oder der Geschirrtrockner
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