Handwerker Auftrag – Tipps

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Jeden Tag werden Handwerker für die vielfältigsten Aufgaben beauftragt. Ein schriftlicher Vertrag ist dafür in der Regel nicht notwendig. Bestätigt der Handwerker Ihren Auftrag, ist damit praktisch ein Werkvertrag zustande gekommen. Dieser kann auch von beiden Seiten in mündlicher Form geschlossen werden. Sofern es sich um kleinere Arbeiten in Haus und Garten handelt, reicht eine mündliche Absprache eigentlich vollkommen aus. Sobald jedoch umfangreichere Arbeiten oder Aufträge mit Risiko vergeben werden, sollten Sie beim Handwerker immer auf eine schriftliche Fixierung bestehen. Dieser zusätzliche Aufwand kann bei einem späteren Rechtsstreit viel Ärger und Kosten ersparen.

Werkvertrag – Was ist das

Ein Werkvertrag besagt in der Juristensprache, dass Ihnen der beauftragte Handwerker einen bestimmten Erfolg schuldet. Dabei kann es sich um Arbeiten in oder am Haus, genauso wie die Reparatur der Waschmaschine handeln. Wichtig hierbei: Der Handwerker hat nur dann seinen Auftrag erledigt, wenn er einen Erfolg nachweisen kann. Konnte er das Auto zum Beispiel nicht reparieren, ist der Vertrag nicht erfüllt worden. In der Regel muss dafür dann auch keine Entlohnung erfolgen.

Leistung genau aufführen

Bei einer schriftlichen Fixierung sollten die gewünschten Erfolge (Leistungen) genau festgelegt und aufgeführt werden. Darunter fallen einzelne Arbeitsvorgänge genauso wie die zu verwendenden Materialien. Manchmal lohnt es sich durchaus, auch bei der Aufzeichnung kleinlich zu sein. Umso präziser diese ist, desto genauer kann auch der Umfang des Auftrages bestimmt werden. Der Handwerker weiß somit ebenfalls, in welchem Rahmen er sich bewegen kann. Kommt es nun zu erweiterten Aufgaben durch den Handwerker, müssen diese nicht vom Kunden honoriert werden.

Termine mit Handwerker fixieren

Aber nicht nur Leistung und Umfang sollten Sie genau schriftlich festhalten. Auch die Termine können Sie so direkt mit dem Handwerker festlegen. So steht genau fest, bis zu welchem Datum die Leistung durch den Handwerker erbracht werden soll. Beginnt er nun nicht rechtzeitig oder schieben sich die Arbeiten weiter hinaus, ist der Handwerker im Schuldnerverzug. Unter Umständen können Sie damit Ansprüche gegen ihn geltend machen.- Sofern durch seine Verzögerung finanzielle Schäden entstehen. Aus diesem Grund ist die Termin-Fixierung bei größeren Arbeiten immer von Vorteil für den Auftraggeber.

Verpflichtung Auftraggeber

Konnte der Handwerker die Arbeiten mangelfrei, nach Vereinbarung und termingerecht ausführen, sind Sie hingegen verpflichtet das Honorar, den sogenannten Werklohn zu bezahlen. Wurde ein Festpreis mit dem Handwerker vereinbart, besteht eine verbindliche Abmachung. Eine Abweichung ist nur mit Ihrem Einverständnis möglich. Allerdings hat der Festpreis auch einen Nachteil. Da viele Handwerker generell mit möglichen Verzögerungen rechnen, wird der Festpreis grundsätzlich höher angesetzt. Sinnvoller ist es, einen Einheitspreis mit dem Handwerker zu vereinbaren. So wird die erbrachte Leistung je Einheit und nach einer festgelegten Leistungsgebühr berechnet. Eine Verrechnung nach Stunden ist zwar auch möglich, aber in der Regel nicht risikolos für den Kunden.

Mehrwertsteuer

Ganz wichtig bei normalen Verbrauchern ist für Handwerker die Angabe der Bruttopreise. Er darf keinesfalls Nettopreise bei seinem Fest- oder Stundenpreis angeben und dann später die Mehrwertsteuer aufschlagen. Der vereinbarte Preis muss grundsätzlich Brutto sein. Andernfalls darf sich der Kunde bei Zahlung der Mehrwertsteuer weigern.

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