Die Handwerker Rechnung ist immer wieder Ausgangspunkt zahlreicher Diskussionen. Somit stellt sich für uns die Frage, was hierbei überhaupt erlaubt ist. Viele von uns kennen die Probleme. Die Waschmaschine oder der Geschirrtrockner streikt. Hilfe dabei kann der Handwerker leisten. Doch die Angst der entstehenden Kosten lässt uns oft zurückschrecken. Zudem sorgen auf vielen Sendern die Tests bei Handwerkern für weiteren Unmut. Im letzteren Fall sollten Sie aber wissen, dass diese Szenen fast immer gestellt sind. So lautet das Motto der Filmemacher: 8 – 10 Handwerker prüfen. 1 oder max. 2 davon dürfen nur gut sein, der Rest muss durchfallen. Die Filme spiegeln also keinesfalls die Wirklichkeit wieder. Dennoch ist man im realen Leben oft nicht vor bösen Überraschungen gefeilt.
Die Rechnung vom Handwerker
Beliebt sind vor allem hohe Anfahrtskosten. In der Regel können Handwerker für die Anfahrt eine Pauschale berechnen oder alternativ kilometergenau abrechnen. Grundlage hierbei ist jedoch, was zuvor mit dem Kunden vereinbart wurde.
Die einzelnen Lohnkosten darf der Handwerker zwar frei ansetzen, über den üblichen Vergleichslohn sollte er dabei aber nicht liegen. Um die Höhe in Erfahrung zu bringen, lohnt sich eine Nachfrage bei der örtlichen Handwerkskammer oder der Verbraucherzentrale. Ganz wichtig ist aber, dass Handwerker die Arbeitszeit nicht einfach auf eine halbe oder volle Stunde aufrunden dürfen. Gängig ist ein Minutentakt. Pro angefangenen 5 oder 10 Minuten werden XX Euro berechnet. Am Telefon müssen Handwerker bei Verbrauchern immer den vollen Preis mit Mehrwertsteuer nennen. Die Auskunft mit einem Netto-Preis reicht nicht aus. Sollte das passieren, haben Kunden das Recht den vereinbarten Betrag ohne MwSt. zu bezahlen. Der Handwerker geht dann bei der Steuer leer aus.
Am Ende bitten viele Handwerker um eine Unterschrift für den Stundenzettel. Dieser sollte jedoch sehr genau geprüft werden. Mit Ihrer Unterzeichnung stimmen Sie den Angaben zu. Sollten diese allerdings fehlerhaft sein, sollte eine Unterschrift verweigert werden.
Sind dennoch auf der Rechnung später strittige Punkte zu finden, sollten Sie zunächst die Rechnungssumme abzüglich der strittigen Beträge bezahlen. Der Handwerker ist dabei aber immer zu informieren.
Ersatzteile
Ersatzteile dürfen durch den Handwerker nur MIT Zustimmung des Kunden eingebaut werden. Dabei muss der Kunde genau informiert werden. Geschieht das nicht, kann die Zahlung verweigert werden.