Arbeitssuchende können unter Umständen einen Teil der Kosten für den Umzug vom Amt ersetzt bekommen. Grundsätzlich ist jeder Umzug mit hohen Kosten verbunden. Arbeitslose trifft es dann besonders hart. In vielen Fällen fallen neben den reinen Umzugskosten auch noch Renovierungskosten an, die schnell das vorhandene Budget auffressen können. Können äußere Zwänge für den Umzug aufgezeigt werden, stehen die Chancen auf einen Zuschuss gut. Verspricht die neue Stadt zum Beispiel besseren Erfolg bei der Arbeitssuche, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit erschaffen, dass sich die Bundesagentur für Arbeit an den Kosten beteiligt. Liegt ein Arbeitsvertrag oder eine Zusage in einer entfernten Stadt vor, kommt dieser zu tragen. In der Regel werden auch schon im Voraus Bewerbungskosten und die Reisekosten für einen Bewerbungstermin übernommen. Teilweise übrigens auch dann, wenn die Bewerbung im Ausland erfolgt. Als einfache Voraussetzung gilt oft, dass die Fahrzeit pro Tag vom alten Wohnort zur neuen Arbeitsstelle mindestens 2 Stunden betragen würde. Zuschüsse bis zu 4.500 Euro können im Einzelfall gewährt werden.
Umzugskosten: Zuschüsse
Aber alternativ können auch andere Voraussetzungen für den Kostenzuschuss beim Umzug sprechen. Diese Gründe können dann vorliegen, wenn der neue Wohnort bessere Perspektiven auf einen Arbeitsplatz bietet oder die monatliche Mietzahlung reduziert werden kann. Sollte die Bundesagentur ohnehin einen Umzug verlangen, da die alte Wohnung zu groß ist, werden die Kosten grundsätzlich übernommen. Aber auch gesundheitliche Gründe können eine Entscheidung spielen. Ist der jetzige Wohnort nicht mehr zumutbar oder ist der Lärm dort unerträglich, kann dieses unter Umständen ausreichen.
Sprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter
Beachten Sie dabei jedoch die Reihenfolge. Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Sachbearbeiter. Dort wird die Angelegenheit geprüft und Sie erhalten die entsprechenden Antragsformulare. Für einen Zuschuss kann das Arbeitsamt folgende Unterlagen verlangen: Neuer Arbeits- und Mietvertrag, Kostenvoranschlag für den Umzug.
Beachten Sie bitte, das teilweise bis zu 3 Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen verlangt werden. Oft wird der Umzug auch nur dann übernommen, wenn ein unbefristeter Arbeitsvertrag vorliegt. Der Antragsteller muss ferner damit rechnen, die Kosten erst einmal vorzustrecken und später dann durch die Bundesagentur ersetzt zu bekommen. Die Anträge sollten in der Regel 3 Monate vor dem Umzug eingereicht werden. Bitte erfragen Sie die genauen Fristen, da sich diese jederzeit ändern können.
Beruflicher Umzug
Doch Sie müssen nicht unbedingt arbeitslos sein, um einen Zuschuss zu erhalten. Sobald ein Umzug aus beruflichen Gründen erfolgt, kann bereits ein Anspruch bestehen. Als Grund lässt sich dann anführen, dass durch den Umzug die Fahrtdauer und damit verbundene Kosten deutlich reduziert werden können. Ein Umzug, der beruflich bedingt erfolgt, kann durch Geltungsmachung von Werbekosten von der Steuer zudem abgesetzt werden. Auch das kann sich durchaus steuermindernd auswirken.
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