Gewerbeanmeldung für Handwerker

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Nachdem wir uns mit dem handwerkähnlichen Gewerbe beschäftigt haben, wollen wir heute einmal direkt auf die Gewerbeanmeldung für Handwerker blicken. Wer als Handwerker ein Betrieb eröffnen möchte, muss hierbei anders als bei einem herkömmlichen Gewerbe verfahren. Der einfache Antrag beim zuständigen Gewerbeamt reicht nicht aus. Neben dieser, muss der Betrieb bzw. die Tätigkeit zusätzlich in die Handwerkerrolle eingetragen werden. Je nach dem in welchen Bereich die Tätigkeit gehört, kann unter Umständen ein Befähigungsnachweis (entsprechende Ausbildung, Meister-Titel, etc.) erforderlich sein. Bei einem handwerksähnlichen Gewerbe ist der gesonderte Nachweis jedoch nicht erforderlich. Somit führt der Weg zur Gewerbeanmeldung für Handwerker also über die zuständige Handwerkskammer, die für den Betriebsort zuständig ist (bzw. diejenige, wo der Betriebssitz geplant wird). Bei einer direkten handwerklichen Tätigkeit muss dann entsprechend der Meisterbrief vorgelegt werden. Alternativ bei zum Beispiel einer GmbH, reicht auch der Nachweis dass ein Meister angestellt ist.

Nach dem Antrag wird die Handwerkskarte ausgestellt. Diese ist erforderlich um die Gewerbeanmeldung für Handwerker durchführen zu können. Das gilt auch für handwerksähnliche Bereiche. In diesem Fall muss ebenfalls bei der Gewerbeanmeldung für Handwerker der Nachweis über einen Eintrag in die Handwerkerrolle vorgelegt werden.

Gewerbeanmeldung für Handwerker – Die Schritte

Das Gewerbeamt befindet sich in der Regel in dem Bürgeramt (beim Einwohnermeldeamt). Neben dem Nachweis über die Handwerkerrolle muss der künftige Firmenbesitzer auch seine Identität nachweisen können. Dazu genügt ein Personalausweis oder ein Reisepass mit Meldebestätigung. In vielen Städten kann die Gewerbeanmeldung für Handwerker auch mittlerweile einfach online erfolgen oder auf dem Schriftwege. Die Gebühren beim Gewerbeamt unterscheiden sich je nach Bundesland und Gemeinde. Handwerker sollten um die 30 – 100 Euro dafür einplanen, zzgl. den Kosten für die Handwerkerrolle. Nach dem Eintrag bei der Gewerbeanmeldung für Handwerker wird zunächst die bürokratische Abwicklung gestartet. Das Statische Landesamt wird (mit anonymisierten Daten) informiert, die Berufsgenossenschaft und natürlich auch das Finanzamt. Letzteres ist bei der Gewerbeanmeldung für Handwerker besonders wichtig. Denn von dort aus erhalten Sie später Ihre Steuernummer, die immer auf allen Rechnungen und anderen Dokumenten anzugeben ist. Davor gibt es jedoch einen umfangreichen Fragebogen, der genau auszufüllen ist. Erst danach erfolgt die Bearbeitung. Bis die Steuernummer zugestellt wird, vergehen in der Regel mehrere Wochen.

Gewerbeanmeldung für Handwerker – Weitere Genehmigungen

Die Anmeldung beim Gewerbeamt reicht aber für Handwerker noch nicht aus. Zusätzlich wird eine Genehmigung der UBA (Untere Bauaufsicht) benötigt.

Sinn macht es übrigens, bereits vor oder mit der Gewerbeanmeldung für Handwerker Kontakt zur Berufsgenossenschaft aufzunehmen. Diese wird zwar automatisch informiert, dennoch lässt sich so schneller klären, ob der Gründer sich freiwillig versichern kann oder durch seine Tätigkeit pflichtversichert ist. Sofern später Mitarbeiter geplant sind, können diese jedoch in der Regel nur in der Berufsgenossenschaft pflichtversichert werden. Mit oder auch besser vor der Gewerbeanmeldung für Handwerker sollten auch die steuerrechtlichen Punkte geklärt werden. Insbesondere, ob der Betrieb zunächst als Kleinunternehmen (MwSt. wird in Rechnung nicht ausgestellt) geführt wird oder ob diese Regelung (freiwillig) entfällt. Abhängig ist das von dem zu erwartenden Umsatz im ersten Jahr und den eigenen Wünschen.

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