Arbeitnehmerüberlassung im Handwerk

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Die Arbeitnehmerüberlassung im Handwerk ist heute gängige Methode. Gründe dafür gibt es viele. Gerade kleinere Unternehmen im Handwerk arbeiten in der Regel nur mit wenig Personal. Kommt es zu einem Großauftrag, ist die Arbeitnehmerüberlassung eine gute Alternative, um den zusätzlichen Personalbedarf kurzfristig aufstocken zu können. Aber im Handwerk kommt es bei Aufträgen ebenso immer wieder zu Komplikationen, die andere Arbeiten sowie Aufträge zeitlich hinauszögern können. In diesen Fällen greifen viele Betriebe ebenfalls gerne auf eine Arbeitnehmerüberlassung zurück.

Wo finde ich passendes Personal

Gerade für jüngere Betriebe im Handwerk ist diese Frage besonders wichtig. Ältere Betriebe verfügen meistens über ausreichende Kontakte und können so mit einem befreundeten Unternehmen eine Arbeitnehmerüberlassung vereinbaren. Für junge und kleine Betriebe im Handwerk ist das meistens nicht möglich. Um kompetentes Personal zu finden, hilft aber häufig ein Blick in das Internet. Spezielle Handelsbörsen, die sich bevorzugt auf das B2B Geschäft für Handwerker spezialisiert haben lassen sich mit wenigen Klicks schnell finden. Dort ist es problemlos möglich, neben Maschinen und Software für das Handwerk eben auch qualifiziertes Personal für die Arbeitnehmerüberlassung zu finden. Im Verzeichnis Industrystock.com finden Betriebe im handwerklichen Bereich ausreichend Angebote für kompetentes Personal, das in Form einer Arbeitnehmerüberlassung kurzfristig (bis mittelfristig) im eigenen Betrieb zum Einsatz kommen kann. Das bezieht sich ebenfalls auf jeglichen weiteren Bedarf rund um Maschinen und Dienstleistungen.

Vorteile der Arbeitnehmerüberlassung

  • Mehr Flexibilität für den Entleiher
  • Alle Kosten sind genau kalkulierbar
  • Keine zusätzlicher Aufwand für Urlaub und Krankheit
  • Über Handelsbörse erfolgt schneller Zugriff auf einen großen Bewerberpool
  • Neue Impulse

Der letzte Punkt ist für viele Unternehmen besonders interessant. Kommt ein Handwerker aus der Arbeitnehmerüberlassung in den Betrieb, bringt er neben zusätzlich fachlichen Qualitäten oft auch andere Ansichten und frischen Wind mit. Das kann durchaus zu einem weiteren produktiven Nutzen führen.

Was sollte  beachtet werden

Auch im Handwerk gibt es dazu einige wichtige Punkte zu beachten, die bei einer Arbeitnehmerüberlassung unbedingt beachtet werden müssen. Mögliche Verstöße wirken sich sowohl auf den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer aus. Maßgeblich für jede Transaktion ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetzt (§ 1 Abs.1 Satz 1). Demnach liegt eine erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung vor, wenn der Arbeitgeber gegenüber einem Dritten einen Arbeitnehmer >>gewerbsmäßig<< verleiht. Gewerbsmäßig liegt bereits dann vor, wenn der Arbeitgeber zum wiederholten Mal einem Dritten eine Arbeitskraft gegen ein Entgelt überlässt. In diesem Fall muss eine Erlaubnis durch die Bundesagentur für Arbeit vorliegen. Ohne eine entsprechende Genehmigung kann ein Bußgeld bis zu 25.000 Euro im Einzelfall verhängt werden. Der Arbeitnehmer muss zusätzlich einer Überlassung konkret zustimmen. Ohne die Zustimmung ist die Arbeitnehmerüberlassung auch im Handwerk unzulässig. Problemloser ist die Überlassung von Personal, wenn sich die Mitarbeiter in Kurzzeit oder kurz vor der Entlassung beim Verleiher befinden. Dabei kann die Arbeitskraft bis zu 12 Monate einem anderen Betrieb zur Verfügung gestellt werden. Das bietet in der Regel ausreichend Flexibilität.

Freundschaftsdienste unter bekannten Betrieben mögen zwar dennoch auf dem ersten Blick relativ reizvoll sein und den kurzfristigen Personalbedarf decken können.- Vorsicht ist aber dennoch geboten. In der Rechtsprechung ist der Begriff „Gewerbsmäßig“ breit ausgelegt. Es reichen bereits schon kleine Vorteile aus, die der verleihende Unternehmer dadurch erhält. Dabei kann der Vorteil bereits darin liegen, das der Verleiher die Überlassung steuerlich geltend macht.

Tipp am Rande
Sinnvoll ist es daher immer, über eine B2B Handelsplattform (siehe unser Beispiel oben) für das Handwerk bei einem qualifizierten Service eine Arbeitnehmerüberlassung zu vereinbaren. Hierbei sind die gesetzlichen Grundlagen klar, ohne dass es später zu Problemen kommen kann.

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