Tipps zur Einfriedung

4 mins read

Immer öfters kommt es bei Nachbarn von Einfamilienhäusern zu Streitereien, die nicht häufig vor Gericht enden. Vielfach ist die Einfriedung, also die Grundstücksgrenze dabei der Hauptpunkt, der zu heftigen Meinungsverschiedenheiten führen kann. Ebenso wie alte Bäume auf dem Nachbarschaftsgrundstück, dessen Zweige sich wieder ein Stück mehr über die Grundstücksgrenze strecken und den dortigen Pflanzen das Licht zum Atmen nehmen. Aus einer Kleinigkeit wächst schnell eine Verstimmung, die zu jahrelangen Rechtsstreitigkeiten führen kann. Damit Sie bei der Einfriedung auf Nummer sicher gehen, haben wir einmal ein paar wichtige Tipps zusammengestellt.

Einfriedung als Problem

Grundsätzlich gibt es keine Verpflichtung, eine Einfriedung vorzunehmen. Verlangt der Nachbar diese jedoch an der gemeinsamen Grundstücksgrenze (siehe Nachbarrecht), muss ein Grenzzaun gesetzt werden. Bei einer Einfriedung an der gemeinsamen Grundstücksgrenze müssen sich beide nicht nur sehr genau absprechen, sondern auch die Kosten teilen. Dabei ist vor allem zu beachten, dass spätere Änderungen und Erweiterungen immer nur dann durchgeführt werden dürfen, wenn auch der Nachbar dazu sein ok gibt. Alles was zur Einfriedung besprochen wird, sollte sicherheitshalber schriftlich festgehalten werden, um spätere Diskussionen vorzubeugen.

Was ist wichtig bei der Einfriedung

Bei der Einfriedung geht es nicht nur um die gemeinsame Grundstücksgrenze, sondern um das gesamte Werk. Also sowohl um die Grenzanlage, wie der Gartenzaun an der Grenze des Grundstückes auch genannt wird, als auch um das Gartentor. Grundlage hierfür sind die unterschiedlichsten Gesetze. Vom Zivilgesetzbuch, bis hin zum Bau- und Nachbarrecht. Im letzteren ist vor allem der Punkt der Ortsüblichkeit bei der Einfriedung zu beachten. Dieses schränkt die individuellen Vorstellungen für einen Zaun oder eine Mauer deutlich ein. Insbesondere in der Höhe. Wer mit dem Zaun gleichzeitig einen Sichtschutzzaun kombinieren möchte, wird in der Regel Probleme bekommen. Normal liegt die ortsübliche Höhe hierfür bei 1,20 Metern. Die Ortsüblichkeit bei der Einfriedung bezieht sich aber keinesfalls nur auf die Höhe, sondern auf den gesamten optischen Eindruck, der zum Umfeld passen muss bzw. der dortigen Üblichkeit entsprechen sollte.

Wirrwarr in Deutschland

Die Einfriedung ist in der Regel nicht genehmigungspflichtig, solange bestimmte Höhen nicht überschritten werden. Dabei gilt meistens eine Höhe von maximal 2 Metern als nicht genehmigungspflichtig. Bei Grundstücken zu öffentlichen Straßen liegt diese Höhe meistens bei 1 Meter. Maßgabe ist aber auch die bereits benannte Ortsüblichkeit. Erschwerend kommt hinzu, dass jedes Bundesland und fast jede Stadt eigene Regeln haben, die bei der Einfriedung zu beachten sind.

Vor der Einfriedung

Bevor Sie sich bereits Gedanklich mit dem Gartenzaun und dessen Eingangstor beschäftigen, sollten andere Punkte zuvor geklärt sein. Schauen Sie sich in der Gegend um. So lässt sich schnell erkennen, welche Zaunanlagen als ortsüblich bei Ihnen gelten. Das kann bei der weiteren Planung bereits eine große Hilfe sein.

Fragen und Kontakt

Ganz wichtig vor der Einfriedung ist jedoch der Kontakt zum Nachbarn, sofern eine gemeinsame Grundstücksgrenze besteht. Ebenso wie die Anfrage beim örtlichen Bauamt. Dort sind mögliche Bedingungen, Auflagen und andere Punkte zur Einfriedung am besten zu erfragen. Alle Auskünfte sollten Sie sich immer schriftlich bestätigen lassen. Das gilt auch für das Gespräch mit dem Nachbarn! Sofern Sie eine Vereinbarung für die gemeinsame Grundstücksgrenze schließen, sollte diese unbedingt schriftlich fixiert werden.

Schreibe einen Kommentar

Your email address will not be published.

Previous Story

Anbau – Mehr Platz muss her

Next Story

Altbausanierung und die Kosten 2/2

Latest from Blog

Wie wird man Dachdecker

Handwerker sind derzeit in der ganzen Republik gefragt. Dabei denken wir vor allem an Elektriker, Installateure

Reinigung von Arbeitskleidung

Handwerker tragen generell Arbeitskleidung. Viele Heimwerker verzichten hingegen auf spezielle Kleidung und tüfteln an ihren DIY

Sauna im Haus

Die letzten beiden Winter waren kalt, schneereich und frostig. Glücklich konnte sich derjenige schätzen, der diese

Gewächshaus im Trend

Von der Überwinterung frostempfindlicher oder zarter Pflanzen über den Anbau von Gurken oder Chilis bis hin