Bereits im Vorartikel hatten wir uns konkret mit der Altbausanierung beschäftigt. Hier ging es vor allem um die anfallenden Kosten für den Sanierungsaufwand, die durchaus einen zusätzlichen Großteil des Kaufpreis verschlingen können. Ein Gutachter sollte vor dem Kauf unbedingt beauftragt werden. Die Richtlinien, die wir im ersten Teil nannten, geben aber bereits einen guten Einblick, wohin die Richtung gehen kann. Doch was sind eigentlich die häufigsten Mängel, wenn es um eine Altbausanierung geht?
Altbausanierung – Die „normalen“ Mängel
Blick eins ist die Wärmedämmung. Allerdings stellt sich auch hier die Frage, wie sinnvoll eine Wärmedämmung überhaupt ist. Der Ölpreis ist im Keller. Eine Wärmedämmung rechnet sich damit selbst bei einem Altbau kaum. In der Regel müssen Eigentümer einberechnen, dass bei einem Altbau ohne Dämmung viel Heizungswärme nach außen gelangt. Ob eine Wärmedämmung nun tatsächlich sinnvoll ist, sollte kalkuliert werden. Gleichzeitig muss aber auch darauf geachtet werden, was der Gesetzgeber bei einer Altbausanierung vorschreibt.
Kurzer Kostenüberblick
Die Heizungsanlage ist aber fast immer ein Muss bei der Altbausanierung. Ebenso wie die sanitären Anlagen. Letztere kommen bei einem Haus aus den 1950er Jahren auf die 20.000 – 30.000 Euro. Eine neue Zentralheizung bewegt sich bei einem normalen Einfamilienhaus um die 5.000 – 12.000 Euro. Muss der Keller trocken gelegt werden (häufig bei der Altbausanierung), kommen noch einmal 5.000 – 10.000 Euro hinzu. Die Raumaufteilung-Änderung hingegen verschlingt oft nur 3.000 – 6.000 Euro.
Weitere Mängel
Neben der Heizung und den sanitären Anlagen liegen die Mängel aber oft auch im Keller. Hier haben sich über Jahrzehnte feuchte Wände gebildet. Unter Umständen liegt sogar bereits ein Schimmelbefall vor, der die Altbausanierung deutlich verteuern kann. In diesem Fall kann das sogar mehrere 10.000 Euro verschlingen.
Finanzielle Förderung für die Altbausanierung
Übrigens gibt es für die Altbausanierung in den meisten Fällen auch interessante Förderungen, die genutzt werden können. Aber Vorsicht! Förderungen werden nur dann gewährleistet, wenn die Arbeiten noch nicht begonnen haben. Wer eine Förderung mitten in einer Altbausanierung beantragt, muss in jedem Fall mit einer Ablehnung rechnen. Ebenso kann eine Schimmelsanierung unter bestimmten Umständen gefördert werden.