Probleme mit Handwerkern

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In unserem Handwerker Rat wollen wir natürlich nicht nur über Do it yourself berichten. Zugleich möchten wir uns nach und nach immer wieder dem Problem mit Handwerker Pfusch und überhöhten Rechnungen widmen. Ein Problem, das in den letzten 5 Jahren stark zugenommen hat. Für Auftraggeber ist die Aussage und Erklärungen der Handwerker oft kaum verständlich. Sie vertrauen auf deren Wissen und Können. Schwarze Schafe nutzen das aus. Daher wollen wir einmal die wichtigsten Punkte für Sie zusammenstellen.

Wo finde ich meinen Handwerker

Das ist oft die interessanteste Frage. Viele kennen mittlerweile vielleicht die kleinen Visitenkarten, die immer öfters ungefragt in unseren Briefkästen landen. Auch Handwerker sind dabei. Dabei erstaunen die Rabatte und Geldgeschenke. Der eine bietet uns 20 Euro, der andere sogar 50 Euro als Abzug an. Doch hier gilt Vorsicht. Kein Handwerker hat Geld zu verschenken. Das, was abgezogen wird, erfolgt bei der Endabrechnung oft wieder doppelt als Aufschlag. Experten raten deshalb dazu, diese Visitenkarten in die P-Ablage zu legen.

Doch zurück zu unserer Frage, wo sich wirklich noch gute und seriöse Handwerker finden lassen. Wer in Deutschland sucht, kann dafür oft Rückfrage bei der örtlichen Handwerkskammer nehmen. Sicherlich bietet auch das keinen 100-prozentigen Schutz, aber oft erweist es sich als sicherer, als wahllos ein Angebot aus dem Internet herauszusuchen.

Welche Kosten fallen an

Hierzu sollten Sie grundsätzlich bedenken, dass jeder Handwerker seinen Stundensatz und seine Kostenpauschalen selbst festlegen kann. Ein Vergleich ist dann oft sinnvoll. Alternativ können Sie aber auch erneut mit der Handwerkskammer Rücksprache halten. Dort wird man Ihnen gerne die durchschnittlichen Stundensätze benennen, die in Ihrer Stadt gängig sind. Erscheint der Satz zu hoch, bietet sich oft ein Verhandeln an. Das macht aber nur wirklich dann Sinn, wenn ein Rabatt für beide Seiten gewinnversprechend ist. Bei einer schnellen Arbeit die vielleicht gerade einmal 1 oder 2 Stunden benötigt, sollten daher solche Anfragen unterbleiben.

In diesem Zusammenhang stellt sich immer wieder die Frage, in welchem Umfang ein Kostenvoranschlag überhaupt verbindlich ist.- Muss sich der Handwerker daran halten? Auch hier gilt, ein Kostenvoranschlag enthält nur die vermutlich anfallenden Kosten. Ist aber weder abschließend noch bindend. Erst wenn der Auftrag komplett abgeschlossen werden konnte, erfolgt die Abschlussrechnung von Ihrem Handwerker. Ein Kostenvoranschlag soll also nur eine Übersicht der möglichen Kosten bieten. Allerdings dient dieser auch der Orientierung. Bemerkt der Handwerker nun, dass die Kosten deutlich den veranschlagten Wert übersteigen, muss der Auftraggeber zuvor zustimmen. Deutlich übersteigen beginnt dann, sobald die Kosten mehr als 15 – 20 Prozent höher ausfallen. Sollten Sie mit dem Kostenanstieg jedoch nicht einverstanden sein, können Sie ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Bei Inanspruchnahme allerdings müssen Sie die bis dahin entstandenen Kosten tragen.

Verbindlicher Kostenvoranschlag

Dennoch besteht eine Alternative, die von Beginn an gegen zu hohe Handwerker Rechnungen schützen kann. Vereinbaren Sie direkt mit dem Betrieb einen Pauschalpreis, einen sogenannten Festpreis. In diesem Fall ist der Handwerker an seine vorherige Kalkulation gebunden. Wichtig hierbei, das schriftliche Angebot soll deutlich als Festpreis gekennzeichnet werden, damit es nachher nicht zu Missverständnissen kommt.

Kostenvoranschläge sind grundsätzlich kostenlos durch den Handwerker anzufertigen. Es sei denn, es wurde zuvor etwas anderes vereinbart. Das kann dann Sinn machen, wenn für den Handwerker bei einem Kostenvoranschlag weitere Kosten entstehen. Doch diese müssen zuvor mit Ihnen gesondert vereinbart werden.

Mehr dazu im 2 Teil

Dieser Artikel wurde durch unsere Redaktion recherchiert und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Insbesondere ist der Artikel nicht als Rechtsberatung anzusehen! Sie sollten sich bei diesen Fragen immer an eine kompetente Person (Rechtsanwalt, Verbraucherverband, Handwerkskammer, etc.) wenden.

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