Da wir uns nun ein wenig mit dem Handwerker Auftrag pauschal beschäftigt haben, wollen wir uns einmal sehr speziell den Schlüsseldiensten zuwenden. Verfolgt man speziell diese Branche, lässt sich immer ein sehr negatives Bild erkennen. Schuld sind dafür aber oft viele Medien, die sich die Schlüsseldienste als einfachstes Ziel auserkoren haben und dabei die schlimmsten Verstöße feststellten. Wie die Aufnahmen im Einzelnen tatsächlich zu Stande gekommen sind, wollen wir hier einmal außen vor lassen. Uns geht es hauptsächlich um die Rechte des Kunden beim Schlüsseldienst. Damit stellt sich natürlich auch die Frage, wie teuer ein Schlüsseldienst überhaupt sein darf.
Was darf der Schlüsseldienst kosten?
Wie auch beim Handwerker Bericht festgestellt, darf der Schlüsseldienst den Stundenpreis und die Kosten frei festlegen. Dennoch gilt auch hier eine Angemessenheit. Ist diese nicht zu erkennen, könnte es sich um Wucher nach dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) handeln. Im Großen und Ganzen gehen die Gerichte bei dieser Frage von einem angemessenen Betrag, der um die 100 Euro liegt, aus. Das OLG Frankfurt hat hierfür ein wegweisendes Urteil gesprochen. Demnach ist der Preis dann als Wucher anzusehen, wenn dieser 100 Prozent über dem ortsüblichen Preis liegt (siehe Az. 6 W 218/01 OLG Frankfurt). Ein Sonderzuschlag für Arbeiten an Sonn- oder Feiertagen darf erhoben werden. Sind allerdings weitere Posten wie Sofortzuschlag, Bereitstellung, Spezialwerkzeug zu lesen, gelten diese oft als nicht zulässig. Schließlich geht es bei einem Schlüsseldienst in der Regel um eine Notöffnung, die auch sofort erfolgen soll. Übrigens sind manchmal in einer Hausratversicherung (nicht beim Basisvertrag, oft nur beim Premium!) die Übernahme dieser Kosten enthalten.
Vorab anfragen
Sinnvoll ist es bei der Bestellung eines Schlüsseldienstes konkret nach Fahrkosten und Stundensatz zu fragen und ob Aufschläge erfolgen. Kommt es hier zu Problemen bei der Beantwortung oder zu allgemeinen Aussagen, sollte besser ein anderer Schlüsseldienst angerufen werden.
Wie macht er seinen Job
Ist die Tür einfach nur in Schloss gefallen, ohne das abgeschlossen wurde, sollte darauf geachtet werden, das der Schlüsseldienst nur einen Draht verwendet. Versucht er es sofort mit Gewalt, sollten Sie skeptisch werden. Mit dem Draht oder einer identischen Methode verdient er weniger, als wenn er Gewalt anwendet. Doch bedenken Sie auch, dass es für den Draht keine Garantie gibt. Vielfach müssen Sie sogar vor dem Öffnen einen Vertrag unterschreiben. Das sollten Sie immer unterlassen und lieber einen anderen Schlüsseldienst beauftragen.
Wie soll ich bezahlen
Das ein Schlüsseldienst Barzahlung verlangt ist beinahe Standard. Aber Sie müssen darauf nicht eingehen! Nur wenn Sie dieses ausdrücklich mit dem Schlüsseldienst vereinbart haben. Ansonsten können Sie die Zusendung einer Rechnung verlangen. Das ändert auch nichts, wenn der Schlüsseldienst versucht, zu drohen.
Eine Rechnung darf aber nur gestellt werden, wenn der Schlüsseldienst wirklich erfolgreich war. Konnte er die Tür nicht öffnen, brauchen Sie in der Regel nichts zu zahlen. Haben Sie dennoch sofort gezahlt und bemerkt, dass es eigentlich zu viel gewesen ist, können Sie diesen Betrag auch später noch zurückfordern. Allerdings bleibt dann oft nur der Weg mittels einer Klage. Hierzu ist fast immer ein Sachverständiger notwendig, der ermitteln kann, ob der Preis zu hoch war. Damit entstehen sowohl Kosten für die Klage, den Sachverständigen und möglicherweise sogar den Rechtsanwalt. Sollten Sie verlieren, wird es unter dem Strich teuer. Das sollte also nur dann erfolgen, wenn sich sichtlich um Wucher handelt. Wenn zum Beispiel in der Rechnung 300 oder sogar 500 Euro für eine normale Türöffnung vermerkt sind, kann man in der Regel davon ausgehen.
Sind Sie mit der Durchführung, der Leistung oder der Rechnung nicht einverstanden, sollte rechtlicher Rat eingeholt werden. Ein Rechtsanwalt oder auch Verbraucherverbände können behilflich sein.
Dieser Artikel wurde durch unsere Redaktion recherchiert und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Insbesondere ist der Artikel nicht als Rechtsberatung anzusehen! Sie sollten sich bei diesen Fragen immer an eine kompetente Person (Rechtsanwalt, Verbraucherverband, Handwerkskammer, etc.) wenden.