Schornsteinfeger – Sie haben die Wahl

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Seit 2013 können Immobilienbesitzer den Schornsteinfeger frei auswählen. Einen Zwang zu einer bestimmten Person besteht nicht mehr. Das Monopol ist aufgehoben. Die Suche nach einem Schornsteinfeger kann sich auch finanziell lohnen. Die Preise sind teilweise recht unterschiedlich und auch der Service erweist sich oft als freundlicher. Folgende Punkte sollten beachtet werden.

Meine freie Wahl: Schornsteinfeger

Für alle Aufgaben rund um die Betriebs- und Brandsicherheit, die alle 3 – 4 Jahre durchgeführt wird, können Sie einen Schornsteinfeger nach Wahl beauftragen. Seit 2008 wird bereits der Feuerstättenbescheid dafür ausgestellt. Darin aufgelistet sind alle kommenden Termine für die Heizung, den Ofen und andere Arbeiten. Der Hauseigentümer ist in der Pflicht, diese fristgemäß einzuhalten und den Schornsteinfeger seiner Wahl frühzeitig zu bestellen.

Wo finde ich einen Schornsteinfeger

Die Unkenntnis und die fehlenden Suchmöglichkeiten lassen viele Hausbesitzer verunsichern. So bleibt es oft beim alten Schornsteinfeger. Diesen müssen Sie aber keinesfalls dulden. Am einfachsten finden Sie einen Schornsteinfeger beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). In der Registerauskunft ) können Sie direkt nach einem Schornsteinfeger in Ihrer Umgebung suchen. Sie sind dabei aber grundsätzlich nicht an den örtlichen Sitz des Anbieters gebunden. Auf Wunsch können Sie auch einen Schornsteinfeger aus einer anderen Stadt oder der EU/Schweiz (wenn dieser zugelassen ist) bestellen.

Experten raten, den ausgewählten Schornsteinfegern zunächst mit allen Aufgaben zu betreuen, die bis zur kommenden Feuerstättenschau anstehen. Als Sammelauftrag erspart das zugleich Geld und viel Zeit. Die Verantwortung für die fristgerechte Ausführung bleibt aber dennoch bei Ihnen.

Vorsicht bei Verträgen

Entscheiden Sie sich für einen neuen Schornsteinfeger, bezahlen Sie grundsätzlich nicht per Vorkasse. Auch Aboverträge oder ähnliche Vereinbarungen sollten Sie ablehnen. Laut Gesetz sind alle Verträge mit dem Schornsteinfeger unwirksam, die Sie für mehr als 2 Jahre an ihn binden. Das gilt auch für Vereinbarungen, die sich nach einem Jahr stillschweigend verlängern. Schließen Sie in Form eines unaufgeforderten Besuches einen Vertrag mit dem Schornsteinfeger, steht ein 14-tägiges Widerrufsrecht zur Verfügung.

Schornsteinfeger nur mit Termin

Kommt ein Schornsteinfeger ohne einen Termin zu Ihnen, müssen Sie diesen weder in Ihre Wohnung noch auf Ihr Dach lassen. Das gilt auch dann, wenn Sie nur zur Miete wohnen. Zudem haben Sie ein Recht darauf, dass sich der Schornsteinfeger ausweist. Lehnt er dieses, können Sie ebenfalls den Zutritt verweigern.

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