Photovoltaik – Solaranlage 4

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In der 4 Folge geht es einmal um das wirklich wichtige bei der Photovoltaik Anlage. Fakt ist, das ergaben immer wieder Umfragen, das nicht Umweltgründe für die Anschaffung einer Solaranlage im Raum standen, sondern viel mehr der Spareffekt. Das bedeutet aber auch, das die Photovoltaik Anlage nicht wirklich das erreicht hat im Umdenken, was ehemals der Sinn gewesen ist. Heute geht es somit bei der Solaranlage rein um das Geld. Obwohl das vordergründlich eigentlich nicht richtig ist. Denn die Photovoltaik Anlage alleine würde keinen Gewinn oder gar eine Amortisation der Kosten erzielen. Voraussetzung dafür sind Förderungen und Einspeisevergütung. Und diese lagen ganz zu Anfang in Höhen, bei denen jedem schwindelig wurden. Heute hingegen sind die Förderungen schon gekürzt, leisten aber dennoch einen hohen Anteil zur Amortisation.

Einspeisevergütung in Deutschland

Mit Blick auf Deutschland bestehst bei der Photovoltaik Anlage eine einheitliche Einspeisevergütung, die gesetzlich geregelt ist. Das führt zwar zu einer oberflächlichen Sicherheit, verzerrt aber die tatsächlichen Ergebnisse. Denn die gesamten Kalkulationen zur Amortisierung einer Solaranlage richten sich auf diese Vergütung. Damit erfolgt eine Art Schönrechnerei, die aber mit dem wirklichen Ergebnis nicht direkt in Zusammenhang steht. Fachleute bezeichnen daher die Einspeisevergütung auch als bewusste Irreführung. Zugleich müssen die großen Energieversorger diese Vergütung natürlich wieder ausgleichen. Das geschieht über die reguläre Stromrechnung.
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Als Beispiel: Eine Solaranlage, die seit 2004 erstmals Energie geliefert hatte, wird mit unvorstellbaren 57,4 ct/kWh vergütet. Zwar wurden die Fördersätze massiv gekürzt (teilweise liegen diese nur noch je nach Solaranlage um 20 oder 30 Prozent), dennoch lässt sich mit der Förderung eine akzeptable Amortisation erreichen.

Photovoltaik: Förderung durch die Regierung

Die Förderung durch die Bundesregierung erfolgt über die KfW Förderbank. Die Bank vergibt dafür zinsgünstige Kredite. Dabei stellt die Regierung den größten Teil des Kapitals und haftet zugleich für die vergebenen Kredite. Für eine Förderung müssen die Rahmenbedingungen erfüllt sein. Das Gesetz zur Erneuerbaren Energien gibt diese Anforderungen vor. In der Regel werden aber bei einer Planung durch einen Fachbetrieb diese Punkte erfüllt. Die Mindestkosten für eine Solaranlage liegen im Durchschnitt um die 50.000 Euro. Der maximale zu gewährende Kreditbetrag beträgt 500.000 Euro. Zusätzlich fördern auch zahlreiche Bundesländer die Photovoltaik durch eigene Programme. Die Programme selbst bestehen seit 1999. Aber auch Unternehmen können bei der Anschaffung gefördert werden. Faktisch lassen sich mit den Programmen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Nettoinvestitionskosten finanzieren. Der Kredithöchstbetrag kann auch bei bestimmten gewerblichen Projekten bis zu 25. Millionen Euro betragen. Die Laufzeiten für die Photovoltaik Förderungen betragen bis zu 20 Jahren mit (je nach Laufzeit) 1 – 3 tilgungsfreien Anlaufsjahren. Die Zinssätze können dabei für 10 Jahre oder sogar für die gesamte Laufzeit festgesetzt werden. Anträge auf eine Förderung der Photovoltaik können direkt bei Ihrer Hausbank gestellt werden, diese werden dann automatisch von dort aus an die KfW Bank geleitet. Wie aber bei jedem Kredit entscheidet die Bonität über eine Vergabe.

Einspeisevergütung und Gewinn

Alle Netzbetreiber sind verpflichtet, die Solaranlage an das Netz anzuschließen und den Strom abzunehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Strom benötigt wird. Eine Abnahme muss erfolgen, und zwar für mindestens 20 Jahre. Denn dieser Zeitraum wird dem Käufer einer Photovoltaik Anlage garantiert. Maßgabe ist auch hier das Gesetz für die Erneuerbare Energien (EEG). Denn nur so ist es möglich, das sich eine Photovoltaik Anlage überhaupt amortisiert. Solange diese Regelung besteht, lohnt sich die Anschaffung durchaus. Den Mehrpreis für die Förderung und die Vergütung muss ohnehin der normale Stromkunde, also jeder bezahlen. So lag im Jahre 2011 die Umlage dafür beim Strompreis bei 3,5 Cent pro Kilowattstunde. Weitere Kosten entstehen bei den Netzbetreibern aber ebenfalls. Immerhin stellt sich die Frage, wie man mit einer Abnahme umgehen soll, wenn die Energie im Netz aktuell nicht benötigt wird. In der Regel erfolgt eine teilweise kostenfreie Abgabe in die Nachbarländer.

Solaranlage – Förderung aktuell im Jahre 2013

Wie bereits beschrieben, wurden die Sätze deutlich reduziert. Dennoch lohnt sich mit den Zugaben weiterhin eine Anschaffung. Erst wenn eine Förderung entfallen sollte, wird die Photovoltaik Anlage zu einem teuren und unwirtschaftlichen Spiel. Anfang 2012 wurde die Einspeisung noch mit 17,56 Ct./kWh. Stunde (je nach Anlagenleistung) gefördert. Für 2013 gilt eine Staffelung, die sich auch nach der Leistung der Solaranlage richtet.

EEG Vergütungssätze von Aug. – Okt. 2013 >>> EEGVerg_Aug-Okt2013 (Excel Datei von der Bundesnetzagentur).

… mehr in der nächsten Folge zur Vergütung und Förderung

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