Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun eine Preiserhöhung durch den Energieversorger RWE für nichtig erklärt. Dadurch haben etliche Kunden auch anderer Versorgungsunternehmen einen Anspruch auf Rückforderung. Grund war die Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. In einem einmaligen Pilotverfahren erhielten 25 Gaskunden recht. Diese hatte sich insgesamt gegen 4 Anhebungen der Gaspreise von 2003 bis 2005 gewandt. Unter dem Strich ging es um 16.000 Euro. Der BGH erklärte die Vertragsklausel für ungültig, auf die sich RWE ehemals für die Anhebung berief.
Wen betrifft es?
Betroffen sind Gaskunden, die über Sonderverträge verfügen. Heute ist das sogar öfters die Regel, als eher die Ausnahme. Fast 70 Prozent aller Gaskunden besitzen einen Sondervertrag (ca. 13,5 Millionen in Deutschland). Die Laufzeiten sind dabei teilweise länger. Wer Geld zurückbekommen will, muss sich dabei selbst zur Wehr setzen. Ein Widerspruch ist gegen die Jahresrechnung auch noch bis 3 Jahre danach möglich.
Grund für die BGH Entscheidung: Einige Energieversorger haben es unterlassen, die Kunden verständlich und klar darüber zu informieren, unter welchen Bedingungen Preise angehoben werden können. Oft wurde einfach auf die geltende Verordnung (AVBGasV), die bis 2006 galt, verwiesen. Demnach werden Preisänderungen alleine durch eine öffentliche Bekanntgabe wirksam. Das Verfahren gelte jedoch bereits schon seit 2011 als intransparent. Schon der BGH habe dieses gerügt und an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet. Der EuGH entschied dann auch dementsprechend. Entscheidend sei somit, ob Änderungen im Modus und Preis im Vertrag transparent dargestellt werden. Also, ob der Kunde die Änderungen im Preis klar und verständlich absehen kann.
Hunderttausende betroffen
Das war auch der Anlass, warum der BGH in der RWE Sache so entschied und die Klauseln in den Verträgen für unwirksam erklärte. Das Urteil gilt zwar derzeit nur für die 25 Kläger, sei aber richtungsweisend. Schon jetzt sieht die Verbraucherzentrale hunderttausende von Kunden, die betroffen sein. Denn ähnlich wie RWE, gingen auch Eon oder Vattenfall vor. Schon jetzt bereiten sich die großen Versorger darauf vor, etliche Millionen zurückzuzahlen. Dabei sollte doch allerdings zunächst eine außergerichtliche Entscheidung erzielt werden. Andernfalls müssten sich Hundertausende Kunden gezwungen sehen, vor Gericht ihr gutes Recht einzuklagen.