Handwerker, die keine Steuern zahlen, haben auch keine Rechte. Das entschied erst kürzlich das Oberlandesgericht in Schleswig Holstein (Az. 1 U 24/13). Der Kunde braucht den Handwerker nicht zu bezahlen, wenn dieser keine Steuern (also Schwarzarbeit) berechnet . Allerdings macht sich der Auftraggeber der Beihilfe zu einer Steuerstraftat schuldig und kann auch später keine Gewährleistungsansprüche stellen.
Der Grund für dieses harte Urteil ist einfach. Vorweg geht es darum, keine Anreize für eine mögliche Schwarzarbeit zu bieten. Sämtliche Verträge, die mit einem Handwerker geschlossen wurden, der keine Steuern berechnete, sind rechtsunwirksam.
Tipp zur Sicherheit
Verlangen Sie vom Handwerker immer eine Rechnung. Bezahlen Sie die Rechnung nie in bar.- Immer nur per Überweisung!