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Grundstücksgrenze häufig ein Streitfall

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Die Grundstücksgrenze wird immer öfters zum Streitfall unter Nachbarn. Heimwerker kennen dieses Problem nur zu gut. Immer wieder verursacht die Grundstückseinfriedung lange Diskussionen, die in vielen Fällen sogar vor Gericht landen. Dabei ist in der Tat das geltende Recht zur Grundstücksgrenze nicht immer einfach zu verstehen. Vor allem gelten unterschiedliche Abstandsregelungen, die abhängig von der Art und Weise sind. Es ist also zum Beispiel ein deutlicher Unterschied, ob für die Grenzeinrichtung ein Maschendrahtzaun verwendet wird, oder zum Beispiel eine Hecke. Neben den rechtlichen Fragen, führen aber auch die finanziellen Punkte zu Diskussionsbedarf. Nicht immer ist wirklich klar, wer welche Kosten zu tragen hat. Handwerkerrat hat dafür erneut ein Blick auf typische Fragen rund um den Maschendrahtzaun und Co. geworfen.

Das gilt bei der Grundstücksgrenze

Zunächst geht es hierbei in der Regel darum, eine Einfriedung vorzunehmen. Dabei handelt es sich um ein Obergriff, der zum Beispiel für einen Maschendrahtzaun, eine Hecke oder auch Mauer verwendet werden kann. Mit der Einfriedung wird das eigene Grundstück zum Nachbarn abgegrenzt. Aufpassen sollten Heimwerker aber bei der Hecke. Diese gilt als ein lebender Zaun und zählt damit nicht zu den baulichen Einfriedungen. Wer sich für Hecken, Bäume oder andere Pflanzen als Einfriedung entscheidet, muss hierbei die unterschiedlichen Grenzabstände beachten. Dieses kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sein. Bereits in unserem Artikel Zaunanlagen haben wir hierzu berichtet.

Die gesetzlichen Regelungen für eine Einfriedung beziehen sich aber keinesfalls nur auf den Abstand, sondern nehmen auch auf andere Punkte Bezug. So die Höhe unter anderem ein Kriterium. Auch diese kann von Bundesland zu Bundesland anders geregelt sein und orientiert sich ebenfalls an dem Ortsüblichen. Auskunft dazu erteilt die Baubehörde vor Ort, die ebenfalls Informationen zu den weiteren Vorgaben für eine Einfriedung erteilt. Sind diese Punkte zunächst geklärt, geht es um die nachbarschaftlichen Fragen. Maßgabe ist zu einem das Nachbarrechtsgesetz, sowie unter Umständen auch entsprechende Vereinbarungen, die mit dem Nachbarn getroffen wurden. Ein Nachbarrechtsgesetz gibt es allerdings nicht in jedem Bundesland. Fehlt eine gesetzliche Grundlage, ist die Vereinbarung mit dem Nachbarn die maßgebliche Grundlage.

Ist eine Einfriedung überhaupt notwendig?

Ja und Nein. Grundsätzlich könnten sich Heimwerker auch gegen eine Einfriedung entscheiden. Das letzte Wort hat aber in vielen Fällen der Nachbar. Wünscht dieser eine Grenzeinrichtung, ist dem entsprechend nachzukommen. In den meisten Bundesländern besteht eine sogenannte Einfriedungspflicht, wenn der Nachbar das verlangt. Zusätzlich besteht häufig eine direkte Einfriedungspflicht für die Grundstücksgrenze zur Straße. Gleichzeitig bestehen aber auch diverse Ausnahmeregelungen, die eine Einfriedung sogar verbieten können. Das könnte dann der Fall sein, wenn eine sichtbare Grundstücksgrenze nicht ortsüblich ist oder das Straßenbild durch einen Zaun verunstaltet wird. Darüber hinaus kann sich für den Grundstücksbesitzer sogar eine Pflicht zur einer öffentlichen Frei- und Verkehrsfläche ergeben. Geregelt ist dieses unter anderem in den Bau- und Straßengesetzten der einzelnen Länder. Zuständig für die Durchsetzung ist auch hier die Baubehörde vor Ort. Weitere Punkte zur Grundstücksgrenze und den typischen Fragen dazu haben wir in unserem nachfolgenden Artikel für Sie zusammengestellt.

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