Nützlich, repräsentativ und wirkungsvoll sind die Zaunanlagen fürs das eigen Grundstück. Ein Zaun ist weit mehr als eine bloße Abgrenzung des Grundstücks. Er prägt den ersten Eindruck und bietet zugleich eine stilvolle Umrahmung. Unterschiedliche Modelle stehen auf der Webseite für Zaunanlagen zur Verfügung, die gleichzeitig eine Reise in die Schmiedekunst sein können. Neben höchster Stabilität erhält das Grundstück und Ihr Eigenheim eine repräsentative Gesamtnote. Der Zaun gehört heute ganz klar zum Gesamtbild. Je nach eigenem Geschmack, kann er aus Kunststoff, Metall, Stein oder zum Beispiel Holz bestehen. Die Kosten richten sich ebenfalls nach dem Material, der Ausführung, der Höhe und möglichen Sonderwünschen.
Im Schnitt lässt sich hierbei mit folgenden Kosten kalkulieren:
- Holzlattenzaun bzw. Holzzaun, zw. 30 – 50 Euro/Meter
- Kunststoffzaun, zw. 80 – 190 Euro/Meter
- Metallzaun, zw. 140 – 200 Euro/Meter
- Naturstein, zw. 100 – 200 Euro/Meter
Zaunanalgen: Was der Gesetzgeber vorschreibt
Der Gesetzgeber schreibt die Einfriedung der vorderen Grundstücksfront sowie die Seite zum Nachbarschaftsgrundstück vor. Wer hierfür die klassischen Grundstücksgrößen als Beispiel heranzieht (ca. 1000 m² Fläche), muss dabei in der Regel für den vorderen Bereich 20 Meter für die Zaunanlagen und 50 Meter für die Seite einkalkulieren. In der günstigsten Variante (Holzzaun) fallen so Kosten von durchschnittlich 2.600 Euro an. Allerdings beginnt die rechtliche Einfriedungspflicht immer erst dann, wenn der Nachbar dieses verlangt. Zusätzlich sollte beachtet werden, das Zaunanlagen aus Holz auch in regelmäßigen Abständen gepflegt werden müssen.
Bei der Einfriedung unterscheidet der Gesetzgeber zwischen einer lebenden und einer toten. Im letzteren Fall handelt es sich um direkte Zaunanlagen oder Gartenmauern. Unter einer lebenden Einfriedung sind zum Beispiel Gartenhecken zu verstehen. Bei beiden Arten gibt es gewisse Voraussetzungen, die eingehalten werden müssen. Hecken dürfen nur mit einem bestimmten Grenzabstand gepflanzt werden. Ausnahmen: Der Nachbar stimmt der Grundstücksgrenze zu. In diesem Fall wird aus der Gartenhecke eine direkte Grenzanlage. Der Nachteil bei Grenzlagen liegt vor allem darin, dass diese nach der Pflanzung nicht mehr eigenmächtig verändert oder gar beseitigt werden dürfen. Ohne die Zustimmung des Nachbarn darf kein Eingriff mehr erfolgen.
Bei Zaunanlagen hingegen sind unter Umständen baurechtliche Auflagen zu beachten, die jedoch von Bundesland zu Bundesland recht unterschiedlich ausfallen können.
Zaunanlagen und Sichtschutz
Besonders beliebt sind auch hohe Zaunanlagen, die zusätzlich als Sichtschutz dienen. Standard-Ausführungen sind teilweise bis zu einer Höhe von 210 cm zu erhalten. Maßgabe aber auch hier ist der Begriff „ortsüblich“ für die Zaunanlage. Dabei steht der Begriff für die Beschaffenheit und die Art der Einfriedung. Wenn die meisten Häuser eine Hecke um die 100 cm als Zaunanlage verwenden, gilt ein Sichtschutz mit 210 cm Höhe als nicht ortsüblich. In diesem Fall ist es wahrscheinlich, dass ein solcher Sichtschutz als nicht zulässig gilt. Liegen jedoch unterschiedliche Einfriedungen in der Gegend vor, gilt grundsätzlich das Nachbarschaftsgesetz der einzelnen Bundesländer. So erlaubt Berlin zum Beispiel (§ 23 Beschaffenheit) einen bis zu 1,25 Meter hohen Maschendrahtzaun. Sachsen-Anhalt sogar bis zu 2,00 Meter. Nur in den Bundesländern Bayern, Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern existiert kein Nachbarschaftsgesetz. Zu beachten ist übrigens Ferner: Das Nachbarschaftsrecht ist ein reines Privatrecht und kann durch die Regelungen im öffentlichen Recht außer Kraft gesetzt werden. Das gilt besonders dann, wenn die Stadt den Bebauungsplan modifiziert.
Fazit zu den Zaunanlagen
Vor dem Aufstellen von Zaunanlagen oder anderen Sichtschutzvorrichtungen, sollte zunächst ein Blick in das Nachbarschaftsgesetz und die Bauordnungen geworfen werden. Wertvolle Hinweise dazu, kann auch die örtliche Baubehörde erteilen.