Einen guten Überblick zur Windenergie konnten Sie sich bereits mit Teil 1 und 2 verschaffen. Heute geht es weiter mit einem Blick auf die unterschiedlichsten Gutachten. Für die Gutachter ist die Windenergie ein wirklich gutes Geschäft, das langfristig viele Arbeitsplätze sichert. In der Regel bieten die Sachverständigen das Schall- und Schattenwurfgutachten aus einer Hand an.
Schall- und Schattenwurfgutachten
Für die Windenergie Anlage ist ein Schall- und Schattenwurfgutachten erforderlich. Zunächst wird die ausgewiesene Fläche anhand unterschiedlicher Kriterien geprüft. Für das Schall- und Schattenwurfgutachten ist/sind eine oder mehrere Besichtigung/en erforderlich. Hierbei wird auch geprüft, ob die Windströmung durch Bewuchs oder die Geländeform beeinflusst wird.
Ohne Gutachten keine Windenergie Anlage!
Für größere Vorhaben sollten beim Schall- und Schattenwurfgutachten immer zwei unabhängige Gutachten eingeholt werden. In diesem wird das Ergebnis sowohl kurz- als auch mittelfristig beachtet. Berücksichtigung finden im Schall- und Schattenwurfgutachten auch die unterschiedlichen Ergebnisse aus den jeweiligen Jahreszeiten. Windindizes geben weiteren Aufschluss. Diese werden für das Schall- und Schattenwurfgutachten zum Beispiel auf der Grundlage bereits bestehender Windenergie Anlagen ermittelt. Dabei ist das Gutachten aber letztlich nur eine Voraussage. Die tatsächlichen Erträge und Leistungen der Windenergie Anlage können nur im langjährigen Betrieb ermittelt werden.
Folgende Punkte gehören zu einem Schallgutachten
- Schallmessungen: Durchführung und Beurteilung mit eventl. Vorbelastungen
- Immissionspunktmessungen
- Schalltechnische Standortermittlung mit Optimierung
- Vorbeurteilung
- Abschattung von Gebäuden kann berücksichtigt werden
Folgende Punkte gehören zu einem Schattenwurf Gutachten
- Schlagschattenbeurteilung
- Abstimmung der Rahmenbedingungen mit den Umweltämtern
- Wort-Case Verfahren (Sonnenscheinhäufigkeit und Windrichtungsverteilungen)
Ist das Schall- und Schattenwurfgutachten erst einmal abgeschlossen geht es auch gleich zum nächsten Gutachten. Die Untersuchungen und Gutachten werden bei den Behörden für das Genehmigungsverfahren eingereicht.
Das Windgutachten
Das Windgutachten ermittelt die Windgeschwindigkeit (mittlere) und den daraus zu erwartenden Ertrag für den auserwählten Standort. Dabei wird eine Betriebsdauer von 20 Jahren berücksichtigt. Grundlage für das Windgutachten: Berechnete und gemessene Windverhältnisse, Abschattungs- und Turbulenzeffekte, Leistungskurve der Windenergie Anlage.
Eine Strömungsmodellierung kann mittels einer WAsP Computeranalyse erfolgen. Die örtlichen Gegebenheiten werden dabei für das Windgutachten genau beachtet. Aber auch mittels einem dreidimensionalen nichtlinearen Modell (WINDSIM). Für Daten stehen Unteranderem die Windmessstationen zur Verfügung, die oft über lange Aufzeichnungszeiten verfügen. Zudem werden die Aufzeichnungen vorhandener Windenergieanlagen berücksichtigt.
Folgende Leistungen sind im Windgutachten enthalten:
- Standortbedingungen
- Bonitierung (Rauigkeiten und Hindernisse, oft Digitalisierung des Geländes)
- Plausibilierungen (durch Ertragswerte bereites vorhandener Anlagen)
- Windverhältnisse vor Ort. Beschreibung inkl. Richtungsverteilung und Höhenprofil
- Berechnung Jahresenergieertrag
- Abschattungsberechnung
- Risikobeachtung und Fehlerabschätzung