Versicherung & Sturmschäden

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Jahr für Jahr entstehen bei Orkanen hohe Schäden. Doch wer bezahlt diese? Ein Blick auf die Versicherungen soll die Fragen beantworten.

Sturmschäden häufen sich seit vielen Jahren. Nun lässt sich Rätseln, warum auch Orkane und Tornados bei uns in regelmäßigen Abständen entstehen. Viel interessanter ist aber der Blick auf Abwicklung bei Sturmschäden. Zahlt dafür eine Versicherung oder müssen Betroffene selbst die Schäden bezahlen? Auch hier erweisen sich die Versicherungsanbieter als komplex und sehr unterschiedlich. Nach dem letzten Sturm Christian dürften einige Betroffene wohl nicht auf die Hilfe der Versicherungen rechnen dürfen.

Das kann böse enden. Wer zahlt für die Schäden nach dem Sturm?

Haus beschädigt

Haben Sturmschäden das Haus beschädigt, zahlt in der Regel die Wohngebäudeversicherung. Aber nur, wenn diese auch für Sturmschäden abgeschlossen/erweitert wurde. Dabei muss die Windstärke mindestens bei 7 oder 8 gelegen haben. Gemessen wird dieses durch Wetterstationen. Sind bereits in der Vergangenheit öfters Sturmschäden aufgetreten, wird es allerdings schwierig für Hausbesitzer. Die meisten Gesellschaften kündigen bestehende Verträge oder schließen dafür keine Neuverträge mehr ab.

Grundsätzlich werden bei Sturmschäden Kosten für Beschädigungen an Haus und Dach übernommen. Nebengebäude wie Gartenhaus oder Garage sind nur dann eingefasst, wenn dieses gesondert im Vertrag aufgeführt sind. Gartenmöbel, Kinderwagen und alles, was sich vor der Tür befand, ist aber nicht versichert. Das betrifft auch den Brunnen im Garten. Hierfür kann teilweise jedoch eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Allerdings werden Sturmschäden nur noch ungerne versichert.

Sofort Handeln
Ist es zu Sturmschäden gekommen, müssen die Betroffenen unverzüglich handeln, um weitere Schäden zu vermeiden. Kam es zum Beispiel im Dach zu einem Loch, sollte dieses schnell mit einer Plane abgedeckt werden. Andernfalls übernimmt die Versicherung die weiteren Schäden keinesfalls.

Kam es infolge der Sturmschäden zu starken Regen, wodurch der Keller überschwemmt wurde, zahlt dafür die Elementarversicherung (Zusatzversicherung bei Hausrat- oder Gebäudeversicherung). Aber nur dann, wenn die Schäden auch wirklich im Vertrag abgedeckt werden. In der Regel können Hausbesitzer aber davon ausgehen, dass die Versicherung danach den Vertrag kündigt. Ein neuer Vertrag wird damit fast unmöglich.

Die Einrichtung
Die Einrichtung ist nur dann bei Sturmschäden versichert, wenn eine Hausratsversicherung besteht. Allerdings auch nur dann, wenn vor dem Sturm alle Fenster geschlossen waren!

Sturmschäden beim Auto

Auch hier ist die Windstärke maßgebend. Lag diese über 7/8, zahlt bei Sturmschäden am Auto die Teilkasko. Nicht aber im fahrenden Zustand. Dann ist die Vollkasko für Sturmschäden zuständig.

Wer noch über eine alte DDR-Police verfügt, kann sich glücklich schätzen. Denn diese versichert praktisch noch alle Schäden. Von Sturmschäden bis hin zu Überschwemmungen. Solche umfassenden Absicherungen sind heute kaum noch zu erhalten.

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