Photovoltaik – Solaranlage 7

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Die Versicherung rund um die Solaranlage ist keine Nebensächlichkeit. Wer bereits eine Photovoltaik Anlage hat, weiß, wie anfällig diese sein kann. Jeder Ausfall produziert Kosten. Die Finanzierungskosten müssen aber weiterhin bezahlt werden. Mit der richtigen Versicherung Solaranlage können Sie sich optimal schützen. Dazu haben wir bereits in der 6. Reihe (Solaranlage und Versicherung) zahlreiche Informationen benannt. Heute geht es uns vor allem darum, worauf Sie bei der Photovoltaik Versicherung achten sollten.

Photovoltaik Versicherung – Versicherungswert

Ausschlaggebend für die Solaranlagen Versicherung ist der gültige Listenpreis (Neuzustand). Zuzüglich der angefallenen Bezugskosten. Also Versand, Fracht, Zoll und die abschließende Montage. Wurden Ihnen Rabatte oder sonstige Nachlässe gewährt, finden diese keine Berücksichtigung im Versicherungswert. Die Mehrwertsteuer findet nur dann Berücksichtigung in dem Vertrag zur Photovoltaik Versicherung, wenn Sie nicht Vorsteuer abzugsberechtigt sind. Sofern Sie jedoch zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, wird die MwSt. nicht berücksichtigt.

Solaranlage Versicherung – Überspannungsschutz/Blitzschutzanlage

In der Regel setzen die großen Versicherer zur Photovoltaik Anlage eine Überspannungsschutzvorrichtung nicht voraus. Grundsätzlich ist dieses nach dem Stand der heutigen Technik kein Muss. Allerdings sollten Sie die einzelnen Verträge genau miteinander vergleichen, ob dadurch der gewährte Versicherungsschutz prozentual minimiert wird.

Eine Blitzschutzanlage wird bei vielen Solaranlagen Versicherungen nicht vorausgesetzt. Sollte die Anlage jedoch eine Leistung über 100 kWp besitzen, wird eine solche Anlage empfohlen (teilweise Pflicht). Auch hier sollte genau geprüft werden, ob es beim Fehlen einer Blitzschutzanlage zu Abzügen oder Auflagen kommt.

Photovoltaik Versicherung Sachschaden wie Hagel/Sturm und Tierverbisse

In der Regel sind Sturm- und Hagelschäden bei der Solaranlagen Versicherung mitaufgeführt. Allerdings sind diese nicht immer namentlich aufgeführt. Experten raten daher, sich immer diese Gefahren (sofern im Vertrag nicht benannt) schriftlich zusichern zu lassen! Dass gleiche gilt bei Tierverbissen, wie es zum Beispiel häufig durch den Marder vorkommt.

Photovoltaik – Wohngebäudeversicherung

In fast allen Fällen kann die Photovoltaik Anlage auch über die Wohngebäudeversicherung eingefasst werden. Doch das ist nicht immer ratsam. Besonders, wenn der Versicherer einen kostenfreien Einschluss mitanbietet, sollte der Vertrag genau beachtet werden. Im Falle von Brand, Blitzeinschlag, Implosion, Explosion, Sturm und Hagel leistet die Wohngebäudeversicherung für die Photovoltaik Anlage nur bei „bedienungsgemäßen“ Schäden. Sollte zum Beispiel der Blitz auf dem Nachbardach einschlagen und verursacht bei Ihrer Solaranlage einen Kurzschluss oder eine Überspannung, besteht bei der Wohngebäudeversicherung unter Umständen kein Versicherungsschutz.

Besonders bei einem kostenfreien Einschluss laufen Sie Gefahr, unterversichert zu sein. Sie müssten den Wert Ihrer Solaranlage in den Vertrag letztendlich neu einbringen. Die Versicherungssumme muss dadurch also angepasst werden, was zusätzliche Kosten verursacht. Dabei erhalten Sie jedoch oft nur einen geringen Leistungsumfang. Die Rechnung ist einfach. In der Regel kostet eine externe Photovoltaik Versicherung zwischen 60 – 80 Euro. Die Erhöhung Ihrer Wohngebäudeversicherung um zum Beispiel 50.000 – 70.000 Euro (Solaranlage) verursacht einen jährlichen Aufpreis von 65 Euro. Das erscheint vielleicht einfacher und kostengünstiger, im Regelfall erhalten Sie aber auch einen geringeren Versicherungsschutz.

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie eine gesonderte Photovoltaik Versicherung abschließen, müssen Sie dennoch Ihre Wohngebäudeversicherung über die Installation informieren. Grundsätzlich liegt mit der Installation eine erhöhte Gefährdung vor. Eine Anpassung der Versicherungssumme erfolgt dabei jedoch nicht, sofern Sie eine externe Solaranlagen Versicherung abgeschlossen haben. Für die Information reicht ein kurzer Brief aus, in dem Sie die Wohngebäudeversicherung informieren und gleichzeitig den externen Versicherer für die Solaranlage benennen. Lassen Sie sich das Schreiben dabei unbedingt für Ihre Unterlagen bestätigen.

Weitere interessante Einzelheiten gibt es in der 8. Folge … Bleiben Sie dran!

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