Passend zu unserer Reihe um Solar & Co. heute einmal ein Blick in die Windenergie. Der weitere Ausblick dient auch zugleich als Einstieg in eine neue Windkraft Reihe. Für die eigene Windkraftanlage ist der Weg jedoch beschwerlicher, als bei der Solarenergie. Gesetzliche Regelungen, Prüfungsverfahren und weitere Vorschriften machen die Errichtung nicht immer zu einem Kinderspiel. Aber auch die Prüfung, ob ein wirtschaftlicher Betrieb der Windkraftanlagen am gewünschten Standort überhaupt möglich ist, kann ein langer Weg sein.
Planung und Genehmigungen bedürfen eine längere Zeit. Es dann kann gebaut werden …
Windenergie – Genehmigung möglich
Doch zuvor sollten Sie zunächst prüfen, ob überhaupt für die geplante Windenergie Anlage eine Genehmigung erteilt werden kann. Hierzu bedarf es einer baurechtlicher Prüfung. Die Wahrscheinlichkeit einer Genehmigung ist eigentlich immer dann gegeben, wenn die Windenergie Anlage an einem Standort erbaut werden soll, der bereits durch die regionalen Raumordnungspläne als Windvorranggebiet oder Windvorbehaltsgebiet ausgewiesen wurde. Sollte kein Ausweis vorliegen, können Sie in der Regel davon ausgehen, dass die Windenergie Anlage vermutlich nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen genehmigt wird. Sie können in diesem Fall ein Zielabweichungsverfahren einleiten lassen. Alternativ den Standort als künftiges Vorranggebiet im Rahmen der regionalen Fortschreibung beantragen.
Windenergie – Die Standort und die Windverhältnisse
Ist der o. Punkt zur Windenergie Anlage einmal geklärt, kommt es zu dem 2. wichtigsten. Hierbei muss ermittelt werden, ob sich der Standort überhaupt wirtschaftlich rentiert. Für diese Analyse stehen bei der Windenergie mehrere Möglichkeiten zur Wahl. Der Deutsche Wetterdienst (Adresse: dwd.de) bietet sogenannte Windpotenzialkarten. Diese geben zunächst einen groben Überblick der einzelnen Windverhältnisse wieder. Allerdings werden dabei zu wenig die lokalen Verhältnisse berücksichtigt.
Sinnvoll ist deshalb ein Windgutachten. Dieses wird standortbezogen erstellt. Anhand unterschiedlicher und teilweiser komplexer Berechnungsmethoden können die Verhältnisse ermittelt werden. Sollten bereits im näheren Umfeld einige Windenergie Anlagen vorhanden sein, können diese direkt in das Gutachten mit einfließen. Dennoch sollten Sie sich gedulden. Einige Gutachten erfordern für die Windenergie Anlage Messungen in unterschiedlichen Höhen (20, 30, 50 Meter, etc.). Diese verteilen sich leicht über einen Zeitraum von einem Jahr. Im Gegensatz zur Solarenergie ist die Analyse und Planung von Windenergie Anlagen eine langfristige Angelegenheit.
Windenergie Netzanschlussmöglichkeiten
Gleichzeitig mit dem Windgutachten (oder besser schon davor) muss ebenfalls geprüft werden, ob derzeit Netzanschlussmöglichkeiten bestehen. Geplant sind diese zwar großflächig in der Bundesrepublik. Allerdings sind in dem letzten Jahrzehnt nicht einmal 10 Prozent ausgebaut worden. Für die Einspeisung ist ein Netzanschluss erforderlich. Auf Ihre Anfrage hin muss der Energieversorger den nächsten Anschlusspunkt benennen. Windenergie Anlagen werden zu meist an das Hochspannungsnetz (110 kV) angeschlossen. Kleinere Einzelanlagen werden an das Mittelspannungsnetz (10 – 30 kV) geschlossen. Neben der Windstärke- und Häufigkeit kann der nächste Netzanschlusspunkt ein wichtiger Punkt für die Wirtschaftlichkeit einer Anlage sein.