In vielen Bundesländern sind Sie bereits Pflicht. Doch was bedeutet das und welche Pflichten entstehen für Mieter und Vermieter. Ein kurzer Blick auf die wichtigsten Punkte, soll Klarheit verschaffen.
Ohne Rauchmelder können die Folgen verheerend sein …
Ein Rauchmelder sollte grundsätzlich auch dort, wo noch keine Pflicht besteht, vorhanden sein. Die Statistiken der letzten Jahre besagen eines ganz deutlich: 70 Prozent der Brandopfer verunglücken beim Schlaf in der Nacht. Ein Rauchmelder hätte dieses verhindern können. Kommen Menschen bei einem Brand ums Leben, dann meistens deshalb, weil sie das Feuer nicht bemerkten und bereits vorzeitig durch den Rauch erstickten. Rauchmelder lassen sich in nur wenigen Minuten installieren und können bis zu 10 Jahren vor solchen Gefahren effektiv schützen.
Rauchmelder schützen in der Nacht
Tagsüber lassen sich Brandherde schnell entdecken und können so in fast allen Fällen gelöscht werden. Doch in der Nacht werden viele Opfer davon im Schlaf überrascht. Der gefährliche Rauch und die darin enthaltenen Brandgase entfalten sich in der Nacht schleichend. Ist kein Rauchmelder vorhanden, kommt die Rettung oft zu spät. In einem Brandfall zählt jede Sekunde. Alleine in Deutschland sterben pro Jahr mehr als 400 Menschen. Brände werden in vielen Fällen durch technische Defekte ausgelöst. Mit einem Rauchmelder werden Sie frühzeitig gewarnt. In der Regel schlägt der Melder mit einem lauten und durchdringenden Ton Alarm. Dabei können in größeren Wohnungen oder Objekten Rauchmelder auch zentral vernetzt werden. Die Kombinationsmöglichkeiten sind vielfältig. Nur in Räumen mit hoher Dampfentwicklung, wie zum Beispiel in der Küche oder dem Badezimmer, können Rauchmelder nicht eingesetzt werden.
Wo Rauchmelder kaufen
Der Kauf sollte immer nur bei einem kompetenten Anbieter erfolgen. Experten empfehlen in vielen Fällen einen Rauchmelder der Firma Telenot. Mit innovativer Technik sorgen die Geräte für optimale Sicherheit. Die ersten Rauchpartikel, bei einem entstehenden Brand, bilden sich in der Luft. Frühzeitig schlägt der Rauchmelder Alarm. Leben können so frühzeitig gerettet werden. Telenot bietet Geräte, die den Rauch bereits bei einer Strecke von bis zu 100 Metern detektieren können. So lässt sich für jede Räumlichkeit eine hohe Sicherheit erwirken. Zusätzlich sind die Rauchmelder mit dem Siegel der VdS Schadensverhütung versehen. Geschultes und kompetentes Personal installiert auf Wunsch die Anlagen direkt vor Ort und weisen die Käufer in die wichtigsten Punkte ein. Einen Fachpartner findet sich praktisch immer in Ihrer Nähe. Auch preislich erweist sich der Rauchmelder als attraktiver Bestandteil der eigenen Sicherheit.
Darauf sollten Sie achten
Der Rauchmelder soll Leben retten. Ein guter Rauchmelder sollte deshalb unbedingt laut genug sein. Hochwertige Geräte sind zudem mit einer Lithiumzelle (Langzeitbatterie) versehen. Diese liefert in der Regel ausreichend Kapazität, um den Rauchmelder für die kommenden 10 Jahre mit Strom zu versorgen. Sollten Sie sich hingegen für ein Gerät mit Alkalinbatterien entscheiden, ist ein Batteriewechsel bereits oft nach kurzer Zeit einzukalkulieren.
Funkvernetzte Rauchmelder
Am sinnvollsten ist die Installation im Schlaf- sowie Kinderzimmer und in den Fluren. Bei einer großen Wohnung oder einem größeren Haus können Zwischentüren und Wände das Alarmsignal jedoch deutlich dämpfen. Im Tiefschlaf kann es dann unter Umständen nicht wahrgenommen werden. Eine Lösung dafür bieten funkvernetzte Rauchmelder an. Die Funktionsweise ist genauso simpel wie die Installation. Registriert einer der Melder verdächtigen Rauch, wird der Alarm automatisch an die anderen weitergeleitet. Selbst von Etage zu Etage erfolgt eine ungehinderte Weitermeldung. Dicke Stahlbetondecken kann die Kommunikation dabei nicht blockieren.
Wo ist der Rauchmelder Pflicht
In vielen Bundesländern wurde der Rauchmelder bereits zur Pflicht. Die einzelnen Regelungen können dabei sehr unterschiedlich ausfallen und sind zumeist in der Landesbauordnung enthalten. Dabei werden die Geräte als „Rauchwarnmelder“ bezeichnet. Zu den Bundesländern zählen: Saar-land, Rhein¬land-Pfalz, Hessen, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Meck¬lenburg-Vorpommern, Nieder¬sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie Bayern. Dennoch sollten Sie auch dort, wo noch keine Pflicht besteht, aktiv werden.
Wer ist zuständig für den Einbau?
Zuständig für den Einbau der Rauchwarnmelder ist der Bauherr beziehungsweise der Vermieter. Eine Ausnahme dazu lässt sich jedoch in Mecklenburg-Vorpommern vorfinden. Dort ist der jeweilige Besitzer (also auch z.B. Mieter) verantwortlich.
Rauchmelder Wartung
… Pflicht für Mieter oder Vermieter.
Die Wartungspflicht ist unterschiedlich in den Bundesländern geregelt. Vielfach sind dafür die Mieter beziehungsweise Bewohner zuständig. Ausnahme: Der Vermieter erklärt freiwillig die Übernahme. Dazu muss der Vermieter seine Verpflichtung gegenüber jedem einzelnen Mieter schriftlich äußern. In einigen Bundesländern (z.B. Nordrhein-Westfalen) ist es sogar so, dass der Vermieter die Wartung nur dann übernehmen kann, wenn sich die Mieter damit ausdrücklich bereit erklären. Experten raten dazu, diese Vereinbarung gesondert und in Schriftform zu dokumentieren. Ideal als Ergänzung zum bestehenden Mietvertrag.
Wer bezahlt den Rauchmelder
Der Vermieter darf die anfallenden Kosten auf seine Mieter umlegen. Sowohl für die Installation und auch bei Übernahme der Wartung. Die Umlage darf allerdings nur maximal 11% der Investitionskosten jährlich betragen. Wartungskosten sind generell mit den Nebenkosten (Betriebskosten) zu verrechnen. Für die Umlegung sollte der Vermieter aber ebenfalls eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag erstellen.
Winter und Weihnachten sind besonders gefährlich
Gerade in der dunklen und kalten Jahreszeit häufen sich die Brände. Besonders deutlich steigen die Brandunfälle an Weihnachten. Tannenbäume, Kerzen, Adventskränze sind dabei nur einige Gefahren. Ist kein Rauchmelder vorhanden, kann ein Brand ungeahnte Folgen mit sich bringen. Mittlerweile besteht bereits in 13 Bundesländern eine Rauchmelderpflicht. Dabei sind die Regeln zu meist in der jeweiligen Landesbauordnung enthalten. Wer ein Gerät mit dem Qualitätszeichen „Q“ erwirbt, erhält Rauchmelder mit Langzeiteinsatz. Neben diversen Qualitätskriterien kennzeichnen sich diese Modelle vor allem mit einer 10-jährigen Lebensdauer (Batterie). Rauchmelder schützen Ihr Leben und das Leben Ihrer Familie. Was könnte wichtiger sein …