Um Heizöl sicher zu lagern, ist eine doppelte Sicherheit für den Tank sinnvoll. Hierbei steht vor allem der Umweltschutz im Vordergrund. Das Prinzip der doppelten Sicherheit soll verhindern, das Heizöl in die Umwelt gelangt, wie uns der Betreiber von Heizöl München mitteilte. Aus diesem Grund ist der eigentliche Tank immer durch ein zweites System abgesichert. Das soll ein Austreten des Öls verhindern.
Wer ist verantwortlich
Doch wer ist eigentlich für die Sicherheit beim Heizöltank zuständig? Zunächst einmal stehen die Hersteller der Tanks in vorderer Front. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Heizöltanks den bauamtlichen Normen und Auflagen entsprechen. Des Weiteren natürlich die Handwerker, die sich für den Einbau verantwortlich zeigen und regelmäßig durch die Hersteller geschult werden.
Der Hausbesitzer wird zum Betreiber und muss sich an die Pflichten und Auflagen halten. Dabei ist die Reinigung und zum Beispiel die Instandsetzung nur durch einen Fachbetrieb durchzuführen, dieses wird u.a. in §62 AwSV geregelt.
Der Betrieb einer solchen Anlage muss der zuständigen Behörde gemeldet werden. Diese erteilt daraufhin eine entsprechende Genehmigung. In Inbetriebnahme wird zuvor durch einen Sachverständigen in Augenschein genommen.
Der Betreiber ist aber auch dafür verantwortlich, dass er seine Anlage regelmäßig prüfen und warten lässt. Bei wiederkehrend prüfpflichtigen Tankanlagen muss der Betreiber rechtzeitig einen Sachverständigen beauftragen.
Je nach Bundesland ist die Untere Wasserbehörde, das Bezirksamt oder das Umweltamt zuständig.
Schriftlich protokolieren
Die jeweiligen Ergebnisse müssen schriftlich protokolliert werden. Eine Kopie davon sendet der Sachverständige innert üblicher Frist an die zuständige Behörde.
Es empfiehlt sich, den Tank generell immer zu versichern. Der Betreiber haftet für eventuelle Schäden. Dabei bestehen zwei Versicherungsoptionen. Zu einem können die Schäden an dem eigenen Eigentum abgesichert werden, das passiert meistens über die Hausratversicherung. Und zum anderen besteht die Absicherung für Schäden Dritter. Hierbei greift meistens die Privathaftpflichtversicherung oder eine externe Umweltschadenhaftpflichtversicherung. Es wird empfohlen die aktuellen Versicherungen genau dahingehend zu prüfen.
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