Haus vor Blitzeinschlag schützen

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Heimwerker verbinden mit dem Blitzeinschlag Schutz zunächst den Blitzableiter. Das ist auch vollkommen richtig. Aber dieser bietet nur einen bestimmten Schutz vor Blitzeinschlag. Auch andere Punkte sollten hierbei unbedingt beachtet werden. Handwerkerrat hat einmal die wichtigsten Punkte, um sich vor einen Blitzeinschlag schützen zu können, zusammengestellt. Laut unseren Wetterexperten werden Unwetter in den nächsten Jahren deutlich zunehmen. Besonders in den Sommermonaten kommt es immer wieder zu gewaltigen Blitzeinschlägen. Dabei kommt es zu hohen Sach- und Personenschaden, wobei Brände und Überspannungsschäden nicht ausbleiben.

Blitzeinschlag- Schutz nicht Pflicht

Der Blitzschutz ist heute noch nicht für jeden Pflicht. Sollte aber dennoch nicht fehlen. Schon aus versicherungstechnischen Gründen kann das Fehlen zu hohen Abzügen bei einem Blitzeinschlag führen. Doch der Blitzableiter alleine reicht keinesfalls aus, um sich vor einem Blitzeinschlag zu schützen. Hier bedarf es eines inneren und äußeren Schutzes. Beim äußeren Blitzeinschlag Schutz wird der Blitz aufgefangen und quasi ins Erdreich umgeleitet. Bei einem inneren Blitzeinschlag Schutz sollen Spannungsunterschiede vermieden werden, die elektrische Geräte beschädigen und im schlimmsten Fall auch zu einem Brand führen können.

Blitzableiter außen

Die Blitzschutzanlage ist praktisch ein acht Millimeter dicker Draht. Er besteht entweder aus Stahl oder alternativ Aluminium. Der Draht wird von der Fassade am Doch entlang bis zum Erdreich gezogen. Allerdings gibt es keine gesetzliche Vorschrift dafür. So wird auch bei größeren Mietshäusern nicht immer eine solche Anlage installiert.

So können Sie prüfen, ob ein Blitzeinschlag Schutz am Gebäude vorhanden ist: Verläuft auf dem Dach am First ein Draht oder ist am Kamin eine Stange befestigt, von der ein Draht die Außenwand runter verläuft, ist eine solche Blitzschutzanlage vorhanden. Dabei sollte der Blitzeinschlag Schutz aber auch die Solaranlage und die Satellitenschüssel umfassen!

Wann wird es zur Pflicht?

Ein Blitzeinschlag Schutz wird nur bei einem Wohngebäude zur Pflicht, das höher als 20 Meter ist. Für normale Ein- oder Zweifamilienhäuser hingegen besteht keine gesetzliche Pflicht. Dennoch verlangen die meisten Versicherungen eine solche Anlage und machen häufig auch die Schadenserstattung davon abhängig.

Kommt es zu einem Blitzeinschlag, ist der Gebäudeversicherer für die Schäden am Haus zuständig. Überspannungsschäden müssen aber nur dann tatsächlich ersetzt werden, wenn der Blitz in das versicherte Gebäude eingeschlagen hat. Andernfalls ist die Hausratversicherung zuständig.

Innerer Blitzeinschlag Schutz

Im Inneren funktioniert der Schutz mit drei Stufen. Dabei sollen vor allem die Geräte vor einer Überspannung geschützt werden. Kommt es zu einem Blitzeinschlag, kann statt der normalen Spannung von 230 V eine Erhöhung von mehreren Tausend Volt stattfinden. Der innere Schutz besteht aus Sicherungen, die am Haus- und den Unterverteilern angebracht werden und zusätzlich in den einzelnen Steckdosen vorhanden sind. Ein solcher Blitzeinschlag Schutz ist aber nicht billig. Für ein normales Einfamilienhaus entstehen dabei Kosten um die 1.000 Euro.

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