Verbraucher haben einen Handwerker-Pfusch in der einen oder andere Art schon einmal erlebt. Besonders bei sehr umfangreichen Arbeiten kann es vorkommen. Ob es nun neue Fliesen sind, die im Bad verlegt werden oder ein einfacher Anstrich einer Wand. Überall droht ein Handwerker-Pfusch. Häufig werden die Arbeiten durch den beauftragen Handwerker zwar professionell durchgeführt und können ohne Einwände abgenommen werden, doch was sollten Verbraucher beachten, wenn es tatsächlich zum Handwerker-Pfusch kommt. Dabei kann es sich manchmal nur um kleine Details handeln. Zum Beispiel eine Fliese, die falsch oder schief verlegt wurde. Wie sollten Verbraucher nun auf diesen Handwerker-Pfusch reagieren?
Handwerker-Pfusch – Wie reagiere ich
Grundsätzlich gilt, sobald der Handwerker-Pfusch auffällt, sprechen Sie den Auftragnehmer an. Auch dann, wenn das Werk noch nicht fertig gestellt ist. Unterschreiben Sie bis zur Klärung keinesfalls ein Abnahmeprotokoll. Sollte der Handwerker-Pfusch erst nach Abnahme entdeckt werden, kann dieser – wenn es sich dabei um verdeckte Mängel handelt- trotzdem reklamiert werden. Hier können Sie direkt auf Nachbesserung drängen. Ist der Rechnungsbetrag noch nicht bezahlt, kann bis zur Ausbesserung ein Teil bei einem Handwerker-Pfusch einbehalten werden.
Fristen beim Handwerker-Pfusch
Ganz wichtig sind natürlich die Fristen, die bei einem Handwerker-Pfusch unbedingt zu beachten sind. Grundsätzlich gilt bei Handwerkern eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren. Handelt es sich um Leistungen am Bau, beträgt die Gewährleistungspflicht 5 Jahre. Sind Sie mit der Leistung nicht zufrieden, sollten Sie dem Handwerker eine Frist von 10 Tagen zur Nachbesserung setzen. Danach darf dieser bei Handwerker-Pfusch bis zu zweimal nachbessern. Wobei diese Zahl nicht wirklich genau geregelt ist. Die meisten Gerichte erkennen aber 2 Versuche an. Ist nach dem Handwerker-Pfusch die Nachbesserung aber dem Kunden nicht zumutbar oder hat sich der Handwerker dem Kunden gar so unmöglich übernommen, dass er nun nicht mehr ins Haus darf, können die Nachbesserungstermine durch den alten Handwerker auch entfallen.
Handwerker-Pfusch – Mängel durch anderen Handwerker beseitigen
In diesem Fall können die Mängel beim Handwerker-Pfusch auch durch einen anderen Handwerker beseitigt werden. Die dann anfallenden Kosten gehen zur Lasten des Verursachers. Also zu Lasten des ersten Handwerkers. Grundsätzlich gilt aber bei Handwerker-Pfusch: Machen Sie Fotos und benennen Sie Zeugen, um alles beweissicher zu gestalten. Sofern es absolut nicht zu einer Einigung mit dem Handwerker kommt, muss nicht der gerichtliche Weg automatisch folgen. Bei Handwerker-Pfusch besteht auch die Möglichkeit, eine Schlichtungsstelle der örtlichen Handwerkskammern zu beauftragen. Das ist in den meisten Fällen günstiger. Sollte das nach einem Handwerker-Pfusch scheitern, kann noch immer danach Klage eingereicht werden.