Handwerker besitzt Anwalt

3 mins read

Ein knifflige Frage hat das Verfassungsgericht zu entscheiden. Dabei geht es um den Verbund von Handwerker und Rechtsanwälten. Dabei ging es um die Frage, ob sich Rechtsanwälte mit anderen Dienstleistern verbinden und so Anteile haben dürfen. Sollte das Verfassungsgericht positiv entscheiden, könnten sich Rechtsanwälte in Zukunft mit Handwerker zusammentun. Dennoch sehen viele Experten dabei auch Risiken.

Handwerker und Anwalt Hand in Hand

Grund für das Verfahren ist die Klage eines Rechtsanwaltes, der zusammen mit einem Arzt und einer Apothekerin eine Kanzlei gründen wollte. Die Eintragung in das Partnerschaftsregister wurde jedoch durch das Amtsgericht verweigert. Auch die weiteren Instanzen entschieden gleich und verweigerten eine Kombination von Handwerker und Rechtsanwälten. Nach der Bundesrechtsanwaltordnung sei das Gründen einer Gesellschaft dafür verboten.

Die Bundesrechtsanwaltordnung ist in diesen Punkt in der Tat sehr eindeutig. So wird im § 59 sehr explizit eine Regelung getroffen, die besagt, dass Rechtsanwälte nur mit Steuerberatern und auch Notaren eine Sozietät gründen können. Handwerker und Ärzte jedoch würden nicht dazugehören. Allerdings hält der Bundesgerichtshof diese Vorschrift für nicht mehr Verfassungskonform (Verweis auf Az. II ZB 7/11). Dass in den Instanzen das Begehr abgelehnt wurde, liegt vor allem daran, dass die Zivilrichter keine Kompetenz besitzen, um bestehende Gesetze selbst für verfassungswidrig zu erklären. Somit wurde die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur Klärung vorgelegt. Es deutet einiges darauf hin, dass sich die Richter der Auffassung anschließen. Sollte es dazu kommen, wäre möglicherweise der Weg frei für Partnerschaften zwischen Rechtsanwälten und Handwerkern. Als Voraussetzung würde dann vermutlich gelten, dass die Handwerker einer Kammeraufsicht unterworfen wären. Dazu gehören zum Beispiel Architekten und Ingenieure.

Alles aus einer Hand

Für Kunden/Mandanten würde das bedeuten, das sie sämtliche Dienstleistungen vom Handwerker bis zum Rechtsanwalt aus einer Hand bekommen könnten. Wer demnach plant, ein Haus bauen zu wollen, könnte direkt zu einer Kanzlei gehen und dort vom Vertrag bis zum Plan und dem Organisieren der Bauarbeiten alles aus einer Hand erhalten.

Dass was derzeit hier verhandelt werden soll, ist in anderen Ländern bereits Gang und Gäbe. In England werden zum Beispiel auch Nichtanwälte als Gesellschafter akzeptiert. Diese Regelung besteht seit Anfang 2012. So ist es möglich, Anteile bis zu 100 Prozent an Kanzleien zu erwerben. Auch als Nicht-Anwalt. Auch Finanzinvestoren dürfen sich beteiligen. Hintergrundgedanke bei der Öffnung ist vor allem, dass der Zugang zum Recht erleichtert werden soll. Hier zu Lande ist der Gedanke an eine gemeinsame Partnerschaft zwischen Handwerker und Anwalt sicherlich noch gewöhnungsbedürftig. Doch die Chancen auf eine solche Möglichkeiten stehen derzeit gut.

Foto: Lupo  / pixelio.de

Schreibe einen Kommentar

Your email address will not be published.

Previous Story

Turboladerschaden beheben lassen

Next Story

Gute Leitern das A & O

Latest from Blog

Wie wird man Dachdecker

Handwerker sind derzeit in der ganzen Republik gefragt. Dabei denken wir vor allem an Elektriker, Installateure

Reinigung von Arbeitskleidung

Handwerker tragen generell Arbeitskleidung. Viele Heimwerker verzichten hingegen auf spezielle Kleidung und tüfteln an ihren DIY

Sauna im Haus

Die letzten beiden Winter waren kalt, schneereich und frostig. Glücklich konnte sich derjenige schätzen, der diese

Gewächshaus im Trend

Von der Überwinterung frostempfindlicher oder zarter Pflanzen über den Anbau von Gurken oder Chilis bis hin