Energieausweis Informationen

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Die wichtigsten Energieausweis Informationen haben wir nachfolgend einmal zusammengestellt. Längst ist die Verordnung aus dem Jahre 2007 zum Ärgernis für alle geworden. Die Einführung damals hatte im Hintergedanken, das sich sowohl Mieter als auch Käufer vor dem Einzug informieren konnten, wie hoch die Energiekosten sind. Heute ist diese Verordnung vor allem ein aufwendiger und teurer Spaß, über dessen Sinn und Nutzen viele Meinungen bestehen.

Die Energieausweis Informationen wurden zum 01. Mai 2014 novelliert. Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllt damit die Vorgaben der EU. Hieraus ergeben sich einige Änderungen, die nachfolgend in den Energieausweis Informationen zusammengefasst wurden.

Energieausweis Informationen: Hintergrund für die Verordnung

Eine Immobilie, egal ob Haus oder Wohnung sollte wie ein Kühlschrank, also wie ein Elektrogroßartikel behandelt werden. Bei diesen Produkten ist es ja bereits an der Tagesordnung, dass die Energieeffizienz ausgewiesen werden muss. Interessant ist übrigens, dass sich Käufer dafür eigentlich nur wenig interessieren. Mit dem Energieausweis Informationen sollte das gleiche bei der Immobilie eingeführt werden. Wenn gleich es auch zu einem kostspieligen Abenteuer für alle wurde. Grundsätzlich gilt: Das jedem Mieter und jedem Käufer die Energieausweis Informationen vorgelegt werden müssen. Entweder im Original oder in Kopie. Bei einem Neubau muss diese Information sogar unverzüglich mit Fertigstellung vorliegen.

Energieausweis Informationen – Gültigkeit
Die Gültigkeit der Energieausweis Informationen beginnt mit dem Tag der Ausstellung und gilt für 10 Jahren. In dem Ausweis ist das Erstellungsdatum abgedruckt. Kommt es im Laufe der Jahre jedoch zum umfangreichen Sanierungsmaßnahmen, muss die Energieausweis Informationen angepasst werden.

Energieausweis Informationen in zwei Varianten

Bei den Energieausweis Informationen kann zwischen zwei Varianten gewählt werden. Abhängig von der Immobilie und dem Alter. Erfüllt das Gebäude mindestens den Standard der 1. Wärmeschutzverordnung von 1978 kann also zwischen dem Energiebedarfs- und dem Energieverbrauchsausweis gewählt werden. Für Gebäude, die jedoch nicht energetisch saniert wurden und bis zu maximal 4 Wohneinheiten besitzen (mit Bauantragsstellung vor 1977) ist der Energiebedarfsausweis Pflicht. Ausnahme: Baudenkmäler, diese benötigen keine Energieausweis Informationen.

Die Energieausweis Informationen fassen alle Daten des Gebäude detailliert zusammen, wodurch nach Normvorgaben eine Energiebilanz erstellt werden kann. Hierbei werden die Energieverbräuche von mindestens 36 Monaten (aufeinanderfolgend) berücksichtigt, sowie das örtliche Klima. Das Ergebnis in den Energieausweis Informationen wird dann in Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter und Jahr ausgegeben. Die grafische Ausgabe erfolgt in einem Bandtacho.

Seit 2014 sind Energieausweis Informationen Pflicht

Wer ein/e Wohnung/Haus vermieten oder verkaufen möchte, benötigt die Energieausweis Informationen. Die Kritiken an diesem Prüfsiegel reißen aber nicht ab. Die einen betrachten es als Sinnvoll, andere bezeichnen es als kompletten Schwachsinn. Denn die Energieausweis Informationen sagen in der Tat wenig aus. In der Regel weicht der tatsächliche Energieverbrauch deutlich ab. Damit tragen die Energieausweis Informationen mehr zur Verwirrung bei, als zur tatsächlichen Übersicht. Kann dieser übrigens nicht vorgezeigt werden, droht ein Bußgeld bis zu 15.000 Euro. Aber kaum ein Mieter interessiert sich für die Energieausweis Informationen. Ebenso bei den Käufern. Alle wissen, dass die Informationen meistens nur sehr ungenau sind und somit keine wirkliche Basis darstellen.

Fakt ist: Die Energieausweis Informationen haben sich nie durchsetzen können. Keiner zeigt dafür Interesse. Weder Käufer noch Mieter. Die Berechnungsmethoden liefern ein viel zu verzerrtes Bild und führen sogar zu vielen Fehlkalkulationen. Teilweise liegen die Energieausweis Informationen mit den realen Werten um bis zu 80 Prozent auseinander.

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