Photovoltaik – Solaranlage 8

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Abschließend möchten wir zur Photovoltaik Versicherung einige wichtige Punkte und Abläufe beschreiben. Die moderne Solar Anlagen Versicherung schließt die Elektronikversicherung (ABE, bzw. schließt die allgemeinen Bedingungen nach ABE ein) in der Regel mit ein (unbedingt darauf achten, ansonsten ist eine weitere Absicherung erforderlich). Somit entsteht eine Allgefahrenabdeckung, sofern bestimmte Punkte nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Ein Punkt dabei ist die Höhere Gewalt in der Photovoltaik Versicherung. Doch was bedeutet das eigentlich?

Höhere Gewalt Photovoltaik Versicherung

Im Normalfall handelt es sich dabei um ein von außen kommendes und außergewöhnliches Geschehnis. Dieses kann selbst bei hoher Sorgfalt durch den Betroffenen nicht abgewandt werden. Als Beispiele dienen Brände oder auch Unwetter. Bei einer höheren Gewalt kommt eine Haftung nicht infrage. Wird zum Beispiel das Dach Ihres Nachbarn durch einen heftigen Sturm beschädigt und abgedeckt, wobei Teile vom Dach Ihre Solaranlage beschädigen, ist dieser nicht haftbar. Ihre Solaranlagen Versicherung übernimmt den Schaden.

Folgende Punkte sind in der Solaranlagen Versicherung nicht versichert:

  • Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit (letztere ist genau zu prüfen und mit anderen Verträgen zu vergleichen)
  • Schäden durch Krieg, Terrorismus, innere Unruhen
  • Schäden durch Kernenergie (radioaktive Substanzen oder nukleare Strahlung)
  • Schäden durch Erdbeben
  • bestehende Mängel, die nicht behoben wurden

Weitere Punkte können je nach Anbieter ausgeschlossen werden.

Photovoltaik Betreiber Haftpflicht Versicherung

Wer eine netzgekoppelte Photovoltaik Anlage betreibt und auch eine Einspeisevergütung bekommt, benötigt dafür eine spezielle Betreiber Haftpflicht Versicherung (Haftpflichtversicherung für Betreiber einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage). Sie werden automatisch mit dem Erhalt der Einspeisevergütung als gewerbetreibend eingestuft.

Das gleiche gilt auch, wenn die Solaranlage auf einem fremden Dach installiert wird. Dabei ist die Betreiber Haftpflicht für fremde Dächer meistens nicht in der Photovoltaik Versicherung enthalten.

Photovoltaik Schutz in der Bauphase

Wer auf einen umfangreichen Schutz in der Bauphase setzt, findet diesen oft in der Bauherrenhaftpflichtversicherung. Diese schützt bei Schäden gegen Unwetter oder Diebstahl. Auch eine Montageversicherung kann dafür gewählt werden. Zwar vergehen oft nur wenige Tage, kommt es dennoch zu einem Diebstahl oder einer Beschädigung, sind die finanziellen Folgen kaum überblickbar.

Abschließende Punkte

Bei dem Abschluss einer Photovoltaik Versicherung gilt es, zu vergleichen. Der Preis muss keinesfalls ausschlaggebend sein. Achten Sie auf jeden Fall, dass folgende Punkte in der Versicherung zur Solaranlage benannt sind:

  • Schäden durch Vandalismus sowie Schutz durch Diebstahl.
  • Explosionsschutz
  • Schutz durch Blitzeinschläge
  • Schutz bei einem Feuer und durch Löscharbeiten
  • Schutz bei Hagel, Sturm, Erdbeben und Hochwasser.
  • Schutz bei Konstruktions-, Installations- und Bedienungsfehler
  • Haftpflichtversicherung der Anlage
  • Absicherung gegen Ertragsausfall

Falls nicht, sollten Sie sich diese schriftlich als Vertragszusatz bestätigen lassen.

Neuwertversicherung abschließen

Für eine Photovoltaik Versicherung sollten Sie immer eine Neuwertversicherung abschließen. Geht dieses aus dem Vertragsangebot nicht hervor, sollten Sie sich dieses vom Anbieter schriftlich bestätigen lassen.

Der Schadensfall

Kommt es zu einem Schadensfall bei der Solaranlagen Versicherung, werden die Kosten ersetzt, die notwendig sind, um den Zustand davor wieder herstellen zu können. Sollte hingegen die Anlage aber nicht mehr aufgebaut werden, wird der Versicherer in den meisten Fällen nur den reinen Zeitwert ersetzen.

Zusätzlich wird der Ertragsausfall ab dem Zeitpunkt der Entdeckung bis zur Reparatur übernommen. Allerdings bestehen in der Solaranlagen Versicherung oft maximale Haftungszeiten. In der Regel um die 6 Monate. Für größere Anlagen sollten es unbedingt 12 Monate sind. Wurde zum Beispiel auch das Dach beschädigt, können oft Monate vergehen, bis die Solaranlage wieder in Betrieb genommen werden kann. 6 Monate sollten es immer für kleinere und mittlere Anlagen sein. Dabei sollte immer der konkrete Grund für den Ertragsausfall benannt werden können. Wird ein Schaden erst Monate später entdeckt, reagieren viele Versicherungen sehr empfindlich.

Achten sollten Sie bei der Photovoltaik Versicherung auch darauf, welche Höhe übernommen wird. In der Regel sind als Ausfallssummen bei kleinen und mittleren Anlagen pauschale Entschädigungen ratsam. Bei größeren Anlagen sollten die Versicherer jedoch die eigentliche Einspeisevergütung ermitteln.- Sodass der tatsächliche Verlust abgedeckt wird.

Selbstbeteiligung Photovoltaik Versicherung

Für beinahe alle Solaranlagen Versicherung können Sie eine Selbstbeteiligung abschließen. Diese fangen bei 150 Euro an und steigen bis zu 500/800 Euro. Bei größeren Anlagen sind weitere Selbstbehalte (1.000, 2.000 Euro usw.) möglich.

Deckungssumme

Achten Sie auch immer auf die Deckungssummen in der Photovoltaik Versicherung. Für Personen- und Sachschäden sollte diese mindestens 3 Millionen Euro betragen. Experten empfehlen 5 Millionen Euro. Mietsachschäden durch Brand und Explosion sollten auf mindestens eine Million abgesichert sein. Bei den sonstigen Gebäude- und Allmählichkeitsschäden bis zu 500.000 Euro.

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