Müssen arbeiten im oder am Haus durchgeführt werden, wird dabei meistens ein fachkundiger Handwerker bestellt. Bevor es zu dem Auftrag kommt, erfolgte eine Angebotseinholung. Doch vielfach ist unklar, worauf der Kunde bei der Angebotsvorlage durch den Handwerker eigentlich achten muss. Wir haben einmal ein paar Punkte zusammengefasst, auf die Sie auf jeden Fall achten sollten, wenn Sie ein Angebot von einem Handwerker einfordern.
Immer ein Angebot beim Handwerker einfordern
Verzichten Sie auf einen Kostenvoranschlag. Fordern Sie beim Handwerker ein Angebot ein. Dieses ist besser als der normale Kostenvoranschlag. Wieso?
Ein Angebot ist verbindlich und mit einem Festpreis versehen. Ein Kostenvoranschlag hingegen unverbindlich. Bei einem Voranschlag kann der Kunde oft am Ende mit viel höheren Kosten rechnen. Dieser wird meistens sehr niedrig angesetzt, damit es zu einem Auftrag kommt. Bei einem Angebot –unbedingt schriftlich verlangen- kann das nicht passieren.
Mehrere Angebote einholen
Um wirklich vergleichen zu können, sollten Sie am besten mehrere Angebote unterschiedlicher Handwerker einholen. Wir empfehlen mindestens 3 verschiedene.
Der Handwerker sollte sich vor Ort die Arbeiten und den Umfang dazu ansehen. Stellt dieser einfach ein Angebot aus, ohne bei Ihnen vor Ort zu sein, ist das nicht wirklich seriös.
Das Angebot muss kostenlos sein
Darauf sollten Sie als Kunde bestehen. Viele Handwerker nutzen einen Tipp. Ein Kostenvoranschlag ist kostenlos, hier kann letztlich am Ende ein gewisser Prozentteil aufgeschlagen werden. Bei einem Angebot geht das nicht. Viele Handwerker verlangen deshalb einen Aufpreis. Es gibt nur wenige Fälle, in denen ein kostenpflichtiges Angebot angemessen sein kann.
Konkretisieren Sie!
Ein Angebot von einem Handwerker sollte immer konkret ausfallen. Das bedeutet: Lohkosten, Zwischenpreise und Materialkosten sollen darin enthalten sein. Der Vorteil: Fallen die Material und Personalkosten deutlich geringer aus, kann der Auftraggeber eine entsprechende Reduktion der Endsumme einfordern.
Am Ende: Nie Barzahlen
Egal ob Schlüsseldienst oder andere Handwerker: Zahlen Sie eine Rechnung nie in bar. Das Gesetz gestattet immer auch eine andere Zahlungsweise. Eine reine Barzahlung können Sie ablehnen. Schon allein aus steuerlichen Gründen. Wurde eine Handwerkerrechnung bar bezahlt, kann diese nicht mehr steuerlich abgezogen werden!
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