Eine immer wieder gerne gestellte Frage ist, wie viel eine Reinigungskraft verdient. Die Frage kommt meistens von zwei Seiten. Zu einem von Haushalten, die eine Reinigungskraft suchen und zum anderen von den Arbeitnehmern selbst, die im Gewerbe arbeiten (möchten). Welcher Stundenlohn ist also nun wirklich angemessen. Sicherlich eine schwierige Frage, die sich auch nach dem Aufwand bemessen sollte. In Firmen haben Reinigungskraft oft einen genauen Plan, welche Aufgaben innert einer Zeiteinheit zu erledigen sind. In vielen Städten bedeutet das für die Arbeitnehmer puren Stress. Ebenso bestehen oft große Unterschiede zwischen einer Reinigungskraft, die im Büro oder privat im Haushalt die Aufgaben durchführt.
Reinigungskraft zwischen Firma und Fassade
Widmen wir uns doch zunächst den Reinigungskräften, die für eine entsprechende Firma die Säuberung der Innenräume oder/und Fassade übernehmen. Die Preisberechnung ist oft schwierig. Der Markt besonders hart umkämpft. Preiskämpfe sind an der Tagesordnung. Viel zahlen kann das Unternehmen nicht. Denn damit verliert es seine Kunden. Die Preise für eine Reinigungskraft setzt sich oft entweder aus einem Pauschalpreis oder einem Stundenpreis zusammen. Beim Pauschalpreis wird fast immer nach m² berechnet. Der Dienstleister berechnet pro Stunde zumeist zwischen 16 bis 19 Euro. Weitere Leistungen wie das Putzen der Fenster oder das Reinigen von Teeküchen erfolgen oft gegen Aufpreis. Die Arbeitnehmer erhalten je nach Firma meistens nur zwischen 7 bis 9,50 Euro Brutto. In Einzelfällen kann es mehr, aber ebenso auch weniger sein.
Reinigungskraft im privaten Haushalt
Im privaten Haushalt kann eine Reinigungskraft mehr verdienen. Allerdings sind dafür die Arbeiten im Haus oft begrenzt, sodass deutlich mehr Kunden bestehen müssen. Entscheidend sind natürlich der Ort und die Auftraggeber. Der Preis für eine Reinigungskraft ist in der Stadt natürlich höher als auf dem Land. Auf dem Land können Sie ungefähr mit 7 bis 11 Euro pro Stunde rechnen. In der Stadt hingegen erhalten Reinigungskräfte im privaten Haushalt oft 11 bis 18 Euro pro Stunde. Auftraggeber sollten jedoch nicht vergessen, auch ein Trinkgeld zu geben. Ist die Reinigung wunschgemäß erledigt worden, steigert dieses die Motivation. Auch ein kleines Geschenk zu Weihnachten oder anderen Festtagen ist durchaus üblich.
Reinigungskraft und Unfälle
Im Betrieb ist eine Reinigungskraft stets versichert. Unfälle sind also abgesichert. Doch, was ist mit einer Reinigungskraft im privaten Haushalt. Hier kommt es immer wieder zu großen Diskussionen. Am sichersten gehen Sie, wenn Sie die Reinigungskraft legal beschäftigen. Angenommen, Sie zahlen um die 200 Euro im Monat für die Tätigkeiten, zahlen Sie gerade einmal 27 bis 28 Euro für die Abgaben. Über die Steuererklärung erhalten Sie sogar für die Reinigungskraft 10 Prozent davon zurück (sowohl vom Lohn als auch von den Abgaben). Der Vorteil dabei, Ihre Reinigungskraft ist bei einem Arbeitsunfall versichert und sie muss nicht einmal Abgaben leisten.
Reinigungskraft anmelden
Möchten Sie nun im privaten Haushalt Ihre Reinigungskraft anmelden, ist das recht einfach.
Sie brauchend dafür:
- Steuernummer
- Sozialversicherungsnummer der Reinigungskraft (oder Geburtsdatum)
- Formular Haushaltsscheck – Haushaltsscheck_19904B_2013 –
Zunächst sollten Sie sich bei Ihrer Reinigungskraft erkundigen, ob diese bereits als Mini-Jobber gemeldet ist. Wenn Sie insgesamt im Monat nicht mehr als 400 Euro verdient, kann sie einfach und günstig angemeldet werden.
Nun sollten Sie das Formular Haushaltsscheck ausfüllen. Hat Ihre Reinigungskraft noch keine Sozialversicherungsnummer, können Sie auch einfach das Geburtsdatum eintragen. Für die Abgaben ist der Minijob-Zentrale eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Sie und Ihre Reinigungskraft müssen den Antrag unterschreiben. In der Regel erfolgt 2 x im Jahr eine Abbuchung der Abgaben. Rechnen Sie mit maximal 13,7 Prozent vom Lohn für Sozialversicherung und Steuer. Am Ende des Jahres erhalten Sie eine Bescheinigung über die geleisteten Zahlungen. Diese kann die Steuerlast um bis zu 10 Prozent bei der Steuererklärung reduzieren. Maximal jedoch bis zu 510 Euro pro Jahr.