ENERGETISCHER DACHAUSBAU

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Wird das Dach ausgebaut oder soll es saniert werden, ist der energetischer Dachausbau dabei ein wichtiger Faktor, der im Kern der Arbeiten steht. Die Energiesparverordnung (EnEV) setzt beim energetischen Dachausbau hohe Maßstäbe, die vor allem in älteren Häusern zu hohen Nebenkosten führen kann. Die Dämmung liegt dabei im Kern des Geschehens. Wichtig sind die Vorgaben auch, sofern später einmal ein Energieausweis (bei Fremdvermietung oder Verkauf) beantragt werden soll. Bei einem energetischen Dachausbau müssen die Richtwerte eingehalten werden.

Energetischer Dachausbau – Dachdämmung und Geschossdecke

Bei einem energetischen Dachausbau muss die Isolierung der obersten Geschossdecke genau beachtet werden. Hierbei muss am Ende ein U-Wert von mindestens 0,24 W/m²K erreicht werden. Andernfalls muss die Dämmung verstärkt werden. Eine Zwischensparr- oder Außensparrdämmung ist notwendig, wenn der Dachausbau später für Wohnzwecke verwendet werden soll. Die dafür anfallenden Kosten sind immer davon abhängig, für welche Maßnahmen Sie sich entscheiden. Bei einer Zwischensparrdämmung wird die Dämmung Innen angebracht. Das spart viele Kosten, engt aber auch den Wohnbereich ein. Eine Außensparrdämmung hingegen ist recht teuer, da sie sich über die gesamte Abdeckung des Daches zieht.

Beachten

Die Vorgaben für den energetischen Dachausbau gelten aber nur, wenn die Räume im Jahr mindestens 4 Monate genutzt werden sollen und die Raumtemperatur auf mindestens 19 Grad C. aufgeheizt werden soll. Ein Dachdecker kann dabei helfen, ob die Bedingungen der EnEV tatsächlich für den Dachausbau anzuwenden sind.

Energetischer Dachausbau – Fördermaßnahmen

Ein energetischer Dachausbau kann unter bestimmten Faktoren auch gefördert werden. Der Staat bietet dafür die unterschiedlichsten Förderprogramme an, die vielfach über die KfW Bank angeboten werden. Zuständiger Ansprechpartner für einen Antrag ist stets die Hausbank. Anträge müssen immer vor der Baumaßnahme eingereicht werden!

Unter Umständen gibt es sogar Kredite für die Planungs- und Baubegleitungsleistungen. Für die Dachdämmung und die Dämmung von Geschossdecken, sowie Türen und Wände können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben finanziert werden. Pro Wohneinheit kann der Kredit dazu bis zu 50.000 Euro betragen. Die einzelnen Maßnahmen, die wirklich sinnvoll sind und die bei einem energetischen Dachausbau beachtet werden sollten, können am besten mit einem Fachmann besprochen werden.

Unterlassung kann teuer werden

Wer auf die Maßnahmen zum energetischen Dachausbau verzichtet, muss mit Unterlassungsstrafen im Einzelfall bis zu 50.000 Euro rechnen. Das gilt auch für alle, die bis 2011 verpflichtet waren, eine Optimierung der Dachdämmung vorzunehmen. Ein Großteil der Hauseigentümer hat bis heute darauf verzichtet.

Bildquellenangabe: RainerSturm / pixelio.de

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