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Arbeitskleidung wird oft vernachlässigt - Handwerkerrat.de

Arbeitskleidung wird oft vernachlässigt

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Ohne Schutz und Arbeitskleidung? – Lieber nicht!

Heimwerker aber auch Handwerker wissen eigentlich, wie gefährlich jede Tätigkeit im Haus oder Garten sein kann. Dabei müssen es nicht unbedingt Arbeiten am Stromkasten sein, schon das Bauen oder Sägen birgt Gefahren, die manchmal nicht zu vermeiden sind. Dennoch verzichten viele Heimwerker auf spezielle Arbeitskleidung, womit sich einige Unfälle vermieden ließen. Gute und sichere Kleidung gibt es bereits zu kleinen Preisen in spezialisierten Versandgeschäften.

Das gleiche Bild zeichnet sich bei Handwerkern. Gerade diese Berufsgruppe ist schon alleine aus Versicherungsgründen dazu verpflichtet, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, wozu auch spezielle Sicherheitskleidung gehört. Doch umso länger ein Handwerker seinen Beruf ausübt, desto weiter rückt dieser Punkt in den Hintergrund.

Arbeitskleidung ein Muss

Im gewerblichen Bereich ist ebenso zu beobachten, dass es immer wieder kontroversen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gibt. Gerade bei handwerklichen Betrieben, wenn ein Handwerker nicht die vorgeschriebenen Regeln zur Arbeitskleidung einhält. Die Vorschriften, die durch den deutschen Gesetzgeber formuliert sind, besagen in vielen Bereichen eine Pflicht zur Schutzkleidung. Dabei fällt die Art und Weise der Arbeitskleidung je nach Betrieb und Arbeitsplatz sehr unterschiedlich aus. Zunächst trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für die ordnungsgemäße Bereitstellung. Zahlreiche Fachunternehmen decken den Bedarf für jeden Bereich ab und versuchen mit spezifischen Ratgebern, wie zum Beispiel Tipps zum Kauf von Arbeitshosen, detaillierte Informationen zu liefern.

Ganz wichtig hierbei: Ist der Arbeitnehmer nicht mit der notwendigen Schutzkleidung ausgestattet, muss der Verantwortliche, also in den meisten Fällen der Arbeitgeber, haften und mit hohen Bußgeldern rechnen. Gleichzeitig hat aber auch der Arbeitnehmer einige Pflichten. So muss er die entsprechenden Anordnungen für die Schutzkleidung immer gewissenhaft beachten und diese Arbeitskleidung auch tragen. Macht er das nicht, kann das direkt zu einer Abmahnung und im Widerholungsfalle zu einer Kündigung führen. Ebenso kann die Versicherung in einem Schadensfall weigern, die Folgekosten zu tragen.

Allerdings hören die Vorschriften bei bestimmten Punkten auf. So kann der Arbeitgeber nicht die Haarfarbe vorschreiben (Persönlichkeitsrecht muss gewahrt bleiben) oder muss auch auf religiöse Punkte achten. Durch den Glauben bedingt, darf ein Angestellter zum Beispiel statt einer Papiermütze einen Turban tragen.

Arbeitskleidung ohne gesundheitliche Notwendigkeit

Daneben gibt es viele –auch handwerkliche- Bereiche in denen keine gesonderte Arbeitskleidung zu tragen ist, aber durch den Arbeitgeber vorgeschrieben wird. Dabei wird im Unternehmen vor allem Wert auf ein einheitliches Auftreten gelegt. Meistens sind dann die Kleidervorschriften in dem Arbeitsvertrag oder bei größeren Firmen in der betrieblichen Vereinbarung festgelegt.

Wer bezahlt die Kleidung für den Handwerker

Auch das ist eine gern gestellte Frage. Hier kommen verschiedene Modelle zum Tragen. So kann die Arbeitskleidung direkt durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer bezahlt werden. Im letzten Falle wäre zudem eine Verrechnung mit dem Gehalt möglich.

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