Wenn Handwerker einen neuen Firmenwagen finanzieren wollen, stellt sich immer wieder die gleiche Frage. Soll das neue Auto auf Kredit oder doch lieber per Leasing finanziert werden. In den letzten 3 Jahren haben Handwerker massiv aufgerüstet. So viele Firmenwagen wurden durch die handwerklichen Betriebe noch nie gekauft. Doch so viel Interesse hat auch Nachteile. Immer weniger Händler geben Rabatte. Allerdings dürfte der VW-Skandal den Handwerkern nun in die Hände spielen. Wer jetzt einen VW Firmenwagen finanzieren möchte, sollte einen guten Rabatt aushandeln können. Einige VW-Händler geben teilweise über 30 Prozent an Rabatt mit, da sie die Autos nicht mehr loswerden. Ein kurzzeitiger Effekt, der unbedingt genutzt werden sollten. Doch zurück zu der Frage, ob Handwerker den Firmenwagen leasen oder per Kredit finanzieren sollten. Für die Fragen helfen uns die Kreditspezialisten von www.krediteservice24.de. Dort haben sich die Berater die Ausgangslage angesehen und wissen gezielten Rat.
So sollte der Firmenwagen finanziert werden
Zunächst einmal sollten Handwerker die steuerliche Seite beachten. Ein wichtiger Aspekt, wenn es darum geht, einen Firmenwagen zu finanzieren. Wer sich für einen Autokredit entscheidet, kann als Handwerker folgende Posten als Betriebsausgaben absetzen.
Bei dem kreditfinanzierten Kauf gilt der Kaufpreis als Betriebsausgabe. Dieser wird über eine Nutzungsdauer von über 6 Jahren verteilt. Maßgabe dafür ist die Afa-Tabelle. Kostet der neue Firmenwagen 30.000 Euro, können Handwerker bei einer linearen Abschreibung jedes Jahr 5.000 Euro als Betriebsausgabe absetzen. Zusätzlich können die anfallenden Zinsen beim Autokredit steuerlich geltend gemachten werden. Nicht jedoch die Tilgungsraten. Nicht zu vergessen, ebenfalls die laufenden Betriebskosten. Dazu gehören Reparaturen, Wartung und Benzin. Das alles gilt übrigens auch für Autokredite ohne Schufa, die sogar teilweise ohne Anzahlung möglich sind.
Leasing – Firmenwagen
Handwerker können einen Firmenwagen aber auch leasen. Damit erhalten Sie eine Nutzungszeit, in der das Fahrzeug zu vereinbarten Konditionen genutzt werden kann. Eigentum kann jedoch nur erworben werden, wenn am Ende das Fahrzeug zu einem vereinbarten Restwert gekauft wird. Andernfalls wird der Firmenwagen zurückgegeben. Häufig kommt es dabei aber immer wieder zu Streitigkeiten und Nachzahlungen. Doch wie sieht es steuerlich aus?
Leasing für Handwerker
Steuerlich relevant ist die Leasingsonderzahlung. Diese kann SOFORT als Betriebsabgabe abgesetzt werden. Eine Abschreibung ist nicht notwendig. Die monatlichen Leasingraten können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Ebenso wie normalen, laufenden Betriebskosten, die wir oben bereits erwähnt hatten. Der Vorteil gegenüber einer Finanzierung per Autokredit kann für Heimwerker vor allem in der Leasingsonderzahlung liegen, die sofort abgesetzt werden kann.
Fazit
Für viele Handwerker ist Leasing oft der bessere Wege. Vor der Entscheidung sollte aber eine individuelle Kalkulation stattfinden. Nur so lässt sich im Einzelfall die wirklich passende Finanzierung finden.