Fenster und Türen, die undicht sind, können schnell zu einem Problem werden. Die Energiekosten steigen beinahe von Monat zu Monat. Statt nun Energie einzusparen, entweicht diese aus Türen und Fenstern. Ein Ärgernis, das durchaus über das gesamte Jahr ins Geld geht. Es wird also Zeit Fenster und Türen endlich abzudichten. In der Regel geschieht das oft mit nur wenigen Handgriffen.
Lösungen zum Abdichten
Schnelle und einfache Abhilfe bieten Klebeprofile aus Kunststoff, die mit Bürstenkanten versehen sind. Der Klebebereich auf der Tür sollte zunächst mit Spiritus und Reinigungsbenzin ordentlich gereinigt werden. Ansonsten lösen sich die Klebekanten nach bereits kurzer Zeit wieder ab. Nach einer kurzen Trockenzeit können die Kanten nun ganz einfach (am besten bei geschlossener Tür) aufgeklebt werden. Die Bürste sollte dabei gleichmäßig auf dem Boden aufliegen.
Auch die Fenster können mit ähnlichen Hilfsmitteln leicht versehen werden. Ist es draußen windig, gehen Sie doch einfach mal rund um das Fenster mit einem Feuerzeug lang. So erkennen Sie schnell mögliche Probleme. Auch wenn es nur kleine Undichtigkeiten sind, können diese doch schnell zu großen Energieverlusten führen. Besonders im Winter kommen schnell hohe Kosten zusammen. Im Handel und Versand erhalten Sie Dichtbänder, die selbstklebend sind. Die Installation ist in nur wenigen Minuten erfolgt. Alte Dichtungsmaterialien sollten aber zunächst vollständig entfernt werden. Zwischen allen 4 Kanten, die am Fenster nun aufgezogen werden, muss ein exakter Abschluss erfolgen. Das Dichtband soll also nicht in der Länge über die Kanten weitergeführt werden, sondern mit Beginn immer neu angesetzt werden. Handwerker empfehlen, Dichtprofile aus Silikon zu verwenden. Diese sind zwar preislich höher, sind aber deutlich langlebiger als das herkömmliche Material.
Undichte Fenster und Türen als Mietmangel
Wer in einer Mietwohnung lebt, hat oft das Gefühl einfach umsonst zu heizen. Es zieht durch die Fenster und sogar durch die Türen. Die Energiekosten steigen rasant ohne Ende. Der Vermieter ist dabei zunächst in der Pflicht, diese Mängel zu beheben. Machen Sie ihn darauf aufmerksam und setzen Sie zur Behebung eine Frist. Sollten die Mängel nicht behoben werden, können Mietminderungen geltend gemacht werden. Die Höhe ist davon abhängig vom Umfang des Mangels. So sprach das AG Münster zum Beispiel bei einer Mietwohnung, deren Fenster im schlechten Zustand waren und deshalb sehr luftdurchlässig eine Minderung von 10 Prozent aus. Auch in anderen Fällen wurden Mietminderungen von 5 – 10 Prozent ausgesprochen. Vor dieser Maßnahme empfiehlt sich aber die Rücksprache mit dem Mietschutzbund oder einem Rechtsanwalt.