Treppenlift für das Heim

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Immer öfters wird die eigene Mobilität durch gesundheitliche Gründe eingeschränkt. Behinderungen können jeden treffen. Dabei ist das heute nicht Mal mehr eine Frage des Alters. Immer öfters sind auch junge Menschen gesundheitlich eingeschränkt. Das kann in einigen Fällen auch deutlich die Mobilität belasten. Einige Bundesländer versprechen seit Jahren, den barrierefreien Zugang in den Städten auszubauen und zu fördern. Passiert ist jedoch wenig. In den meisten Fällen sind Firmen eingesprungen oder mehrere Gruppen haben sich für eine Förderung zusammengetan. Doch viel wichtiger ist der eigene Wohnbereich. Hier spiegelt die freie Bewegung auch den Rahmen für ein menschenwürdiges Leben wieder. Vielfach lassen sich durch spezielle Schränke und Armaturen zum Beispiel für Rollstuhlfahrer Hilfen bewirken, die den alten Freiraum wieder herstellen können. Sind Treppen in der Wohnung oder im Haus vorhanden, müssen diese kein Hindernisgrund sein. Ein Treppenlift kann auch hier wahre Wunder bewirken und Betroffene in einen normalen Alltag führen.

Früher waren Treppenlifte für viele kaum finanzierbar. Die Nachfrage jedoch ist in den letzten 10 Jahren deutlich gestiegen. Das hat auch den Preis für einen Treppenlift sinken lassen. Die meisten Anbieter verfügen über mehrere Produktreihen, die individuell mit den räumlichen Bedingungen im Wohnumfeld vor Ort kombiniert werden können. Die Treppenlifte lassen sich so praktisch maßgeschneidert für jede Form von Treppen einbauen. Damit können kleine und große Hindernisse gemeistert werden.

Treppenlifte und die Finanzierung

Das Treppenlifte seit Jahren gefördert werden, liegt vor allem daran, dass Mobilität auch Bewegungsfreiheit bedeutet. Schon die Pirmasener Zeitung hat sich dem Thema angenommen und dieses umfangreich ausgeführt. Blicken wir aber zunächst auf die Preise der Treppenlifte. Für eine einfache Installation und normale Modelle werden leicht einige Tausend Euro fällig. Die Montage ist bereits inbegriffen. Sollen jedoch größere Distanzen damit überbrückt werden, können die Preise weiter nach oben ansteigen. Damit entsteht eine deutliche Investitionssumme, die zunächst gedeckt werden muss. Banken verhalten sich meistens zurückhaltend, wenn Treppenlifte finanziert werden sollen. Besonders dann, wenn keine Sicherheiten vorhanden sind.

Treppenlift bei der Krankenkasse
Auch ein Urteil aus dem Jahre 2010 vom Bundessozialgericht (Urteil vom 7.10.2010, B 3 KR 13/09 R) macht zunächst keine großen Hoffnungen. Denn Treppenlifte sind im Regelfall nicht in den Hilfsmittelverzeichnissen der Krankenkassen aufgeführt. Die Krankenkasse übernimmt nur mobile Geräte (Treppensteiger). Diese jedoch können nur gemeinsam mit einer dritten Person bedient werden. Das jedoch entspricht nicht dem Sinne der freien Mobilität. Mit dem angesprochenen Urteil sollen die mobilen Helfer aber nur dann bezuschusst werden, wenn es medizinisch begründet werden kann. Dennoch sollte man nicht verzweifeln. Es gibt durchaus Möglichkeiten Treppenlifte mit Fördermitteln oder Zuschüsse zu finanzieren.

Treppenlifte bei der Pflegekasse
Wer als Betroffener sich in der Pflegestufe 1 befindet, kann auf Zuschüsse bis zu 2.500 Euro hoffen. Vorausgesetzt dabei, Sie übernehmen einen Teil der Kosten für die Treppenlifte. In der Regel um 10 Prozent. Allerdings besteht auf die Übernahme kein Rechtsanspruch. Es erfolgt also eine Prüfung im Einzelfalle. Dennoch ist die Tendenz in den letzten Jahren erfreulich. Eine Vielzahl von Anträgen wurde genehmigt.

Treppenlifte beim Arbeitsunfall
Ist die Behinderung infolge eines Arbeitsunfalls eingetreten, stehen die Chancen sogar sehr gut. In so einem Fall kann die Berufsgenossenschaft die Kosten für einen Treppenlift übernehmen. In fast allen Fällen sogar bis zur vollen Höhe der Anschaffung.

Sozialhilfe und Treppenlift
Sozialhilfe als mögliche Alternative wird immer nur als letzte Instanz benannt. Diese übernimmt unter Umständen einen Teil der Kosten, wenn sich die anderen Sozialstellen weigern. Auch hier gilt: Es besteht kein Rechtsanspruch. Es erfolgt eine Prüfung im Einzelfalle.

Alternativen zum Treppenlift

Wer nun bei der Finanzierung für die Treppenlifte auf unüberbrückbare Differenzen stößt, muss sich nicht immer für einen neuen entscheiden. Auch gebrauchte Modelle sind zahlreich am Markt verfügbar. Die Differenzen ergeben sich aber fast nur beim Sitz. Denn dieser kann problemlos gebraucht gekauft werden. Die eigentlichen Schienen beim Treppenlift müssten aber angepasst werden oder es werden direkt neue verwendet. Experten rechnen so einen Kostenvorteil von 2.000 – 3.000 Euro ein.

Alternativen

Das muss aber nicht das Ende sein. Es gibt auch gute Nachrichten. Längst haben die Hersteller der Treppenlifte erkannt, dass die Finanzierung ein großes Problem ist. Neue Wege zum Treppenlift wurden auch hier gefunden. So werden immer öfters auch Mietangebote offeriert. Je nach Modell belaufen sich die monatlichen Kosten auf 50 bis 180 Euro. Sinnvoll kann das durchaus sein, da im Mietpreis Wartungs- und Reparaturkosten bereits enthalten sind.

Doch auch eigene direkte Finanzierungen werden aktuell von einigen Herstellern angeboten. Um die Bank auszublenden, bieten diverse Hersteller eine Kreditfinanzierung an. Ähnlich wie beim Autokauf, wird eine Anzahlung für den Treppenlift berechnet, der Restbetrag kann in monatlichen Raten getilgt werden. Ganz entscheidend bei beiden Alternativen ist, das die Pflegekasse zur Anmietung und Finanzierung Zuschüsse im Regelfall gewährt. Grundsätzlich sollten Sie daher im Voraus, mehrere Angebote miteinander abgleichen. Auch wenn die Zeit drängt, lassen Sie sich den nötigen Freiraum für einen Entscheidung. Die Lieferung und Montage vieler Treppenlifte kann in der Regel innert 3 Wochen erfolgen.

Die Steuer und der Treppenlift als Steuersparmodell

Treppenlifte können aber auch steuerlich geltend gemacht werden.- Wenn Sie nachweisen können, das der Einbau aufgrund einer medizinisch notwendigen Maßnahme beruht. Mehrere Entscheidungen durch den Bundesfinanzhof liegen dafür vor. (BHF, Az. VI R 14/11, III R 97/06 und III B 107/06). Eine zusätzliche Voraussetzung ist aber auch hier, das Sie einen Teil der Kosten selbst getragen haben. Zur Sicherheit sollten Sie sich vor dem Einbau die medizinische Notwendigkeit durch einen Amtsarzt bestätigen lassen. Das vermeidet späteren Ärger mit dem Finanzamt. Auch mit einem Schwerbehindertenausweis lässt sich die Gehunfähigkeit nachweisen. So kann der Treppenlift übrigens auch zum Steuersparmodell werden. Sie können die Kosten als außergewöhnliche Belastungen (wenn der zumutbare Eigenanteil übersteigt) abgesetzt werden. Der Preis beim Treppenlift ist in der Regel schon so hoch, das der zumutbare Eigenteil überschritten wird.

Steuerbeispiel Treppenlift

  • Einbaukosten und Anschaffungskosten 17.000 Euro
  • Eigenanteil (4 % v. 100.000) ./. 4.000 Euro
  • Absetzbar als außergewöhnliche Belastung 13.000Euro
  • Steuerrückerstattung ca. 5.320 Euro  (Steuersatz 41 Prozent mit Kirchensteuer)

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