Meisterpflicht ein Relikt aus der Vergangenheit

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Die Lobby konnte sich durchsetzen und ausreichend Druck auf die Große Koalition ausüben. Die Wiedereinführung der Meisterpflicht soll 2020 erneut verabschiedet werden. Es ist klar, dass die Branche alles macht, um ihren Erhalt zu sichern. Aber für den normalen Endverbraucher stellt sich die Frage, macht eine Meisterpflicht überhaupt Sinn? Dazu gibt es viele Meinungen. Wir erleben derzeit, das Handwerker auf Wochen ausgebucht sind und das in fast allen Bereichen und Städten. Eine Entlastung ist nicht in Sicht, vermutlich ist das sogar für die Branche wünschenswert, die sich zum ersten Mal, seit langer Zeit, wieder durchsetzen kann.
1935 wurde die Meisterpflicht eingeführt. 1953 wurde ein Gesetz erlassen, wobei ein Meisterbrief zwingend zur Ausübung des Handwerks notwendig wurde. 2004 wurde erstmals erkannt, dass der Meisterbrief heute nicht mehr zeitgemäß ist und so wurde unter der damaligen Rot-Grünen Regierung ein Teil der meisterpflichtigen Berufe reduzierte. Von 94 auf 41.

Meisterpflicht passt nicht mehr in die Neuzeit

Aktuell gibt eine Meisterpflicht nur noch da, wo bei der Ausübung Gefahren für die Gesundheit oder das Leben anderer bestehen könnte. Natürlich kann der Titel weiterhin freiwillig erworben werden. Nun soll dieser Meilenstein, der hart umkämpft wurde, wieder rückgängig gemacht werden. Ab 2020 gilt für folgende Berufe wieder eine Meisterpflicht:

  • Mosaikleger
  • Fliesenleger
  • Plattenleger
  • Parkettleger
  • Böttcher
  • Glasveredler
  • Orgelbauer
  • Raumausstatter
  • Estrichleger
  • und andere …

Sinn macht das nicht, es beschränkt aber den Markt künstlich und führt für den Kunden erneut zu großen Problemen. Handwerker in diesem Bereich mit einem Meistertitel sind rar. Natürlich führt das auch unweigerlich zu höheren Preisen für den Verbraucher. Für viele Handwerker wird das dann wieder Anlass sein, mal ein Glücksspiel zu wagen, zum Beispiel nach der Arbeit im hyperino Casino. Immerhin gibt es nun wieder mehr Geld in der Kasse.

Es geht aber auch ohne Meisterpflicht

Ausnahmen gibt es dennoch. Betriebe, die 2004 ohne Meistertitel gegründet wurden, dürfen auch weiterhin ohne den Meisterbrief tätig werden. Sie müssen keine nachträgliche Prüfung fürchten und können auf den Bestandsschutz zurückgreifen.

Brauchen wir überhaupt noch einen Meisterbrief

Der Meisterbrief soll die hochwertige und qualitative handwerkliche Leistung und die Befähigung dazu garantieren. Das aber funktioniert auch mit herkömmlichen Ausbildungen ganz gut. Besonders dramatisch ist zum Beispiel die Lage im Friseurhandwerk, das 2004 nicht unter die Ausnahme fiel. Dramatisch deshalb, da in der Regel viele nicht einmal den Mindestlohn mehr zahlen können und die Pflicht zur Meisterprüfung weiterhin besteht. Die Prüfung ist teuer und der Weg dahin gestaltet sich über viele Jahre. Zeitgemäß sind solche Ausbildungen keinesfalls mehr. Sie gehören in die Vergangenheit, nicht jedoch in die Zukunft.

Meisterbrief abschaffen

Als 2004 die Meisterpflicht in einigen Berufen abgeschafft wurde, führte das zu einer neuen Belebung in der Branche. Zu beobachten war, das vor allen viele Kleinunternehmer als Handwerker in den zulassungsfreien Gewerken hinzukamen. Für den Kunden ein Plus. Der Markt wurde flexibler und auch die Preise sanken. Es ist ein Irrglaube, die Qualität im Handwerk durch den Brief zu stärken. 2020 und die nächsten Jahre werden zeigen, welche Auswirkungen das vor allem auf die Kunden haben wird, die ja in erster Linie die Leidtragenden sind. Vielleicht ist es dann wirklich besser, zuvor in einem Casino sein Glück zu probieren, um später überhaupt die hohen Handwerker Rechnung bezahlen zu können.

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