Dämmung – Wer sollte und wer muss

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In den letzten Jahren kam es in Deutschland immer wieder zu neuen Vorschriften im Bereich der Dämmung. Getroffen hat es vor allem die privaten Eigentümer, die dadurch hohe finanzielle Bürden in Kauf nehmen mussten. Auch in den kommenden Jahren wird es neue Änderungen geben, die erneut kostspielige Sanierungen und Nachbesserungen mit sich bringen könnten. Derzeit ist der Wasserverbrauch im Fokus der EU. Nach Staubsauger und Co. arbeitet bereits eine Kommission an neuen Gesetzten, die auch das Eigenheim betreffen werden. Doch zurück zur Dämmung. In kurzen Punkten wollen wir einmal aufführen, für wen diese durchaus Sinn macht und wer ohnehin dazu aufgefordert ist.

Bauten bis 1960 und die Dämmung

Bis 1960 war die Welt noch beim Bau noch sehr einfach. Zahlreiche Geschossdecken wurden vielfach aus Holz errichtet. Diese können die heutigen Anforderungen an den Schall- und Wärmeschutz aber keinesfalls mehr erfüllen. Eine Dämmung ist daher nicht nur ein Muss, sondern auch ein Pluspunkt für alle diejenigen, die sich Ruhe und Komfort im Haus wünschen. Je nach Objekt kann die Dämmung kostengünstig nachträglich eingebaut werden. Es bestehen vielfältige Möglichkeiten, um die Altbaudecke zu verbessern. Aufwendig und zeitraubend ist die Nachrüstung der Dämmung allerdings schon.

Wann besteht eine Pflicht zur Dämmung

Wird der Altbau verkauft und wechselt so den Eigentümer, ist hierbei die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) maßgebend. Diese schreibt die Dämmung der obersten Geschossdecke als Zwang vor. Bestimmte Werte müssen bei dem erstmaligen Einbau erfüllt werden, das betrifft zusätzlich auch gesonderte Brandschutzauflagen. Die eigentliche Konstruktion und der Schichtaufbau sind abhängig von der Geschossdecke und dem später gewünschten Bodenbelag.

Holzfaserplatten sinnvoll

Wie bereits erwähnt, bestehen vielfältige Möglichkeit, um die alten Holzschutzdecken mit einer Dämmung den neuen Vorschriften anzupassen. Besonders große Veränderungen beim Hörschutz lassen sich dabei mit massevergrößernden Materialien erreichen. Hierzu zählen vor allem Beton und Lehmstein. Kombiniert werden sie dabei gerne mit Holzfaserplatten. Wer eine Dämmung unter den Dielenböden wünscht, die auch druckbelastbar ist, sollte zu Bodendämmplatten mit Fugenplatten greifen. Bei eher großen Dämmschicht-Dicken eignen sich Bodendämmplatten für hohe Verkehrslasten. Für unebene Böden erfolgt hingegen eine Trockenschüttung.

Dämmung einbauen

Beim Einbau der Dämmung muss die Tragfähigkeit der Decken so berechnet werden, dass sowohl das eigene Gewicht als auch die Verkehrslast sicher gehalten werden kann. Eine Dämmung kann also unter Umständen auch eine neue statistische Berechnung notwendig machen. Sollte der alte Fußboden auf der Decke noch in Ordnung sein, könnten zum Beispiel Hartfaserplatten (3,2 mmm) verlegt werden. Darauf wird die Decke mit um die 5 cm dicken Beton Gehwegplatten beschwert. Eine weitere Schicht aus Holzfaser-Dämmplatten schließt dann den neuen Fußbodenaufbau mit zum Beispiel massiven Fußbodendielen ab. Hierbei ließe sich ein Trittschallpegel um die 55 – 59 dB erreichen. Dennoch sollte auch beachtet werden, dass jede weitere Schicht die eigentliche Raumhöhe deutlich verringern kann. Hierbei sind insbesondere auch die geltenden Vorschriften für die Brüstungshöhe der Fenster zu beachten. Eine andere Alternative für die Dämmung ist dann unter anderem die Verlegung der Dämmschicht zwischen den einzelnen Balken in der Decke.

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