Hausanschluss II

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Durch zahlreiche Nachfragen zum Hausanschluss gehen wir heute noch einmal näher und exakter auf die einzelnen Bedingungen ein. Grundsätzlich sollten für den Hausanschluss natürlich auch die entsprechenden Genehmigungen vorliegen. So ist der Bau einer Grundwasserentwässerungsanlage nur dann möglich, wenn diese nach geprüften und genehmigten Entwässerungsplänen ausgeführt wurde. Für jede weitere Änderung ist ein erneuter Antrag einzureichen. Die Grundwasserentwässerungsanlage für den Hausanschluss darf nur durch qualifizierte Fachleute erstellt werden. Die örtlichen Stadtwerke können bei Bedarf einen Nachweis einfordern. Neben der Planung und dem Bau ist die rechtzeitige Anmeldung wichtig. Die Abwasseranlage muss direkt an offener Grube abgenommen werden. Zu beachten ist auch, dass alle Leitungen einen inneren Überdruck von bis zu 0,5 bar standhalten müssen. Gleichzeitig müssen diese ordnungsgemäß entlüftet werden.

Hausanschluss: Entwässerungsanlage mit Hebelanlage

Liegt die Ablaufstelle unter der Rückstauebene, kann diese am sinnvollsten durch eine Schmutzwasserhebelanlage vor einem möglichen Rückstau geschützt werden. In der Regel werden dabei nur die Ablaufstellen, die sich unterhalb der Rückstauebene befinden gegen einen möglichen Rückstau abgesichert. Bei Abwässern aus höheren Ablaufstellen werden diese in freiem Gefälle dem Schmutzwasserkanal zugeleitet. Dadurch kann das Abwasser im Haus nicht das Kellergeschoss überfluten.

Hausanschluss für Strom, Trinkwasser und Erdgas

Die Stadtwerke übernehmen für den Hausanschluss die komplette Herstellung der Anschlüsse. Dazu gehören auch Mauerdurchbruch, Kernbohrung und alle weiteren anfallenden Arbeiten. Nur bei Häusern ohne Keller kann es erforderlich sein, dass Leerrohre selbst verlegt werden müssen. Wichtig für diese Hausanschlüsse ist ebenfalls die rechtzeitige Anmeldung. Der Untergrund muss feuerfest und stabil sein. Beim Hausanschluss ist für den direkten Wasseranschluss ein frostfreier Raum zu schaffen. Die Arbeits- und Bedienfläche sollte in der Höhe mindestens 1,20 Meter betragen. Maßgabe hierfür ist DIN 18012. Dabei sollte die Einführung für den Hausanschluss nicht unter dem Hauseingang angeordnet werden. Die Versorgungsleitungen und sämtliche Einführungen dürfen später weder überbaut noch mit tief wurzelnden Pflanzen versehen werden.

Eigenleistung beim Hausanschluss

Die Stadtwerke führen auf Wunsch alle Leistungen durch, die für den Hausanschluss notwendig sind. Mit Ausnahme folgender Arbeiten: Aussparung in der Bodenplatte (wenn Gebäude nicht unterkellert), Verlegung von Leerrohren.

Wer jedoch Eigenleistung einbringen möchte, kann den Versorgungsgraben selber erstellen. Dieser muss rechtwinklig zum Gebäude verlaufen. Der Untergrund muss dabei frei von Steinen sein. Sand dient danach für die entsprechende Absandung der Versorgungsleitungen. Verlaufen die Versorgungsleitungen für den Hausanschluss parallel zum Gebäude, muss ein Abstand von Mindestens 1 Meter zum Haus eingehalten werden. Daran erfolgt nun die Verlegung der jeweiligen Leitungen, die direkt durch das zuständige Versorgungsunternehmen durchgeführt wird.

Grabentiefe für den Hausanschluss beachten
Tiefe und Breite sind für die Versorgungsleitungen vorgegeben und können je nach Gebiet variieren. Beim Hausanschluss von Wasser liegt die Grabentiefe ab Erdniveau bei 1,10 Meter. Für Erdgas bei 0,80 Meter. Das gleiche gilt für Strom als Hausanschluss. Für die einzelnen Anschlussmasse gilt die DIN 18012 Norm. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere kurze Checkliste für den Hausanschluss im nachfolgenden Artikel.

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