Blick auf den Treppenbau

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Im Haus gibt es viele Baustellen. Der Treppenbau gehört für viele Heimwerker häufig hinzu. In Altbauten müssen bestehende Treppen häufig erneuert oder saniert werden bzw. passen nicht mehr in das zeitliche Design. Oder, wenn zwei Wohnungen zu einer Maisonette miteinander verbunden werden sollen. Auch dann ist der Treppenbau eine gängige Variante, um die Wohneinheiten intern direkt miteinander zu verbinden. Maßgeblich für die Bauplanung ist die DIN 18065 bzw. die jeweilig gültige Bauordnung des Bundeslandes. Hier gilt übrigens: Sollten sich die beiden Vorlagen widersprechen, gilt zunächst immer die Bauordnung, dann erst die DIN 18065. Zahlreiche Punkte werden dabei festgehalten. Hierzu gehören zum Beispiel Steigung, Auftritt und Laufbreite. Über eine Tabelle zu DIN 18065 sind beim Treppenbau die jeweiligen Grenzmaße festgehalten, die Heimwerker unbedingt einhalten müssen. Diese dürfen grundsätzlich nicht unterschritten werden. In der Regel macht es Sinn, einen qualifizierten handwerklichen Betrieb für den Bau zu beauftragen. Allerdings sind die Auflagen für den internen Treppenbau (also innerhalb einer Wohnung) oder bei Gebäuden bis zu 2 Wohnungen weniger streng und können oft abweichen. In einigen Bundesländern ist dieser Treppenbau sogar ganz von der Verbindlichkeit der DIN 18065 ausgenommen. Sobald die Treppen jedoch um oder außerhalb der Wohnung (Treppenflur, Zugang, etc.) gebaut werden, ist die DIN Norm bzw. auch das Baurecht im entsprechenden Bundesland zu beachten.

Materialvielfalt beim Treppenbau

Im Innenbereich sind zunächst einmal die unterschiedlichsten Anforderungen zu betrachten. Holz spielt eine recht dominante Rolle beim Treppenbau im Inneren. Dieses kann problemlos nach eigenen Wünschen angepasst werden und strahlt eine zeitlose Eleganz aus. Der Treppenbauer Herzog hat sich bereits seit vielen Jahren auf individuelle Treppen spezialisiert und setzt dabei auf eine Vielfalt von Formen, Materialien und Designentwürfen. Am Ende entsteht eine perfekte Treppe, die sich an den Wünschen des Kunden und an sein Wohnambiente anfügt.

Holz ist vielfach die preiswerteste Variante beim Treppenbau. Kombiniert werden kann das zum Beispiel mit Glas, Edelstahl und einer eingebauten Beleuchtung. Besonders elegant wirkt auch Granit, das als Kontrasteinlage ins Holz eingearbeitet werden kann. Damit werden zwei Vorteile miteinander verbunden. Zu einem setzt der Granit edle Akzente und zum anderen schützt es vor den regelmäßigen Gebrauchsspuren, die sich auf Holz in der Regel nicht vermeiden lassen. Der Treppenbau Herzog fräst die Graniteinlagen direkt ins Holz. Dadurch verlaufen diese fließend und akzentuiert. Praktisch jedes Design und jeder Verlauf kann damit realisiert werden.

Breite, Steigung und Auftritt

Erfolgt der Treppenbereich um die Wohnung (z.B. Hausflur) so muss eine Treppe eine Breite von mindestens 80 cm haben. Das gilt für alle Treppen, die in einen Keller oder in einen Aufenthaltsraum führen. Führt die Treppe in einem Wohnhaus hingegen nur in ein Dachgeschoss ohne Aufenthaltsraum, reicht bereits eine Breite von 50 cm beim Treppenbau. Entscheidend ist ebenfalls die Treppensteigung. Diese darf (siehe DIN 18065) maximal 20 cm betragen. Minimal müssen es 14 cm sein. Führen Treppen in den Keller oder handelt es sich um Bodentreppen kann die Steigung maximal 21 cm betragen. Hierbei ist ebenfalls der Treppenauftritt zu betrachten. Unter den Treppenauftritt verstehen wir die Fläche, auf der unser Fuß in seiner vollen Länge auftritt. Diese Tiefe muss beim Treppenbau mindestens 23 cm, höchstens jedoch 37 cm betragen. Nach jeweils spätestens 18 Treppen muss ein Podest errichtet werden, das der Verordnung nach mindestens 80 cm beträgt. Die lichte Höhe beim Treppendurchgang muss 200 cm betragen. Die einzelnen Auflagen sind also recht komplex. Eine Treppenplanung sollte daher einem Fachbetrieb überlassen werden oder von Beginn an bis ins kleinste Detail geplant und durch einen Architekten oder anderen Fachmann abgenommen werden.

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